Thüga: 65 Prozent Kosteneinsparung bei der Einführung von Smart Metern möglich
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und Konsequenzen einer Einführung von Smart Metern untersucht. Das
Ergebnis: Je nachdem wie die Implementierung erfolgt, können
überflüssige Kosten vermieden werden. Thüga hat dazu einen
Fünf-Punkte-Katalog erarbeitet, den sie gegenwärtig mit Politik und
Verbänden diskutiert. Ziel ist, eine kundenorientierte, effiziente
und praxistaugliche Umsetzung zu erreichen.
In den nächsten Jahren sollen deutschlandweit mindestens zehn
Prozent aller Stromkunden einen elektronischen, fernablesbaren Zähler
erhalten. Diese sollen Kunden zu einem bewussteren Umgang mit Energie
bewegen und ihnen ermöglichen, Produkte zu beziehen, die stärker auf
ihr Verbrauchsprofil ausgerichtet sind. "Smart Meter sind ein
wichtiger Baustein der Energiewende und die Thüga-Gruppe unterstützt
die Einführung dieser Technik. Für die Umsetzung brauchen wir aber
klare, effiziente und praxisnahe Vorgaben", so Michael Riechel,
Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft.
Von der Einführung sind im ersten Schritt Endkunden mit einem
Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden im Jahr, alle Neubauten
sowie Erzeugungsanlagen mit erneuerbarer Energie über sieben Kilowatt
Leistung wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen betroffen. In der
Praxis bedeutet das, dass vor allem Industrie- und Gewerbekunden,
aber auch größere Haushalte mit vier und mehr Personen oder mit
elektrischer Wärmeerzeugung die modernen Zähler verpflichtend
bekommen sollen.
Das Gesetz macht jedoch keine Aussagen, wie die Mehrkosten für
diese Messsysteme verteilt werden sollen. Daher sieht Thüga die
Gefahr, dass die Endkunden zusätzlich zu den Energiekosten mit
weiteren zu hohen Entgelten für Messsysteme belastet werden. Denn
nicht für alle Kundengruppen ist absehbar, dass sie auch einen
tatsächlichen Mehrwert, zum Beispiel in Form von Energieeinsparungen,
durch neue Technologien haben werden. "Wir müssen vermeiden, dass die
Akzeptanz der Energiewende durch eine weitere Kostendiskussion
sinkt", appelliert Riechel.
Die Unternehmen der Thüga-Gruppe, die in Summe etwa 3,6 Millionen
Stromzähler verantworten, haben daher Vorschläge entwickelt, wie die
neuen Zähler kostenschonend eingeführt werden können. Diesen
Maßnahmenkatalog, mit dem bis zu 65 Prozent der Aufwendungen
vermieden werden könnten, hat die Thüga-Gruppe bereits dem
Bundesinnen- und Wirtschaftsministerium vorgestellt und diskutiert
ihn aktuell mit Verbänden. "Unsere Vorschläge treffen auf großes
Interesse", so Riechel.
Übersicht des Fünf-Punkte-Katalogs:
1. Der Kundenwille ist entscheidend
Aufgrund der zum Teil bereits bestehenden kritischen Diskussionen
über Smart Meter sollen die Endkunden die modernen Zähler ablehnen
können, falls sie Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder möglicher
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk-Strahlung haben. Für diese
Kunden schlägt die Thüga modular aufrüstbare Zähler vor. Ändert der
Kunde seine Einstellung, kann der Zähler kostengünstig nachgerüstet
werden.
2. Wer bestellt, zahlt auch
Die Einführung eines Smart Meters ist mit zusätzlichen Kosten
verbunden, die auch derjenige bezahlen soll, der ihn bestellt
beziehungsweise einen Nutzen daraus zieht, wie zum Beispiel Anbieter
von Energiedienstleistungen. Darüber hinaus spricht sich Thüga dafür
aus, dass die Regulierungsbehörde die Kosten der Netzbetreiber für
gesetzlich geforderte Smart Meter ohne Zeitverzug anerkennt.
3. Bestehende effiziente Prozesse beibehalten
Zur Verteilung der Messdaten sollen die gleichen Prozesse
verwendet werden, die in den letzten sechs Jahren für den
liberalisierten Strommarkt entwickelt wurden. Demnach erhält der
Netzbetreiber die Verbrauchswerte und leitet sie an die berechtigten
Marktpartner weiter. Die neue Aufgabe "Smart Meter Gateway
Administrator" (Verwaltung von Zertifikaten und Berechtigungen)
sollte in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen, da dieser als
einziger Marktakteur dauerhaft der Messstelle zugeordnet ist.
4. Einbau zeitlich klug staffeln
Der Netzbetreiber soll die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer
Umrüstzeit von acht Jahren den Austausch der alten gegen die modernen
Zähler eigenverantwortlich zu organisieren. Dies ermöglicht ihm eine
effiziente Umsetzung und er vermeidet Belastungsspitzen.
5. Ausreichender Wettbewerb erforderlich
Der Gesetzgeber schreibt den Einbau von Messsystemen vor, sobald
sie technisch verfügbar sind. Nach Ansicht der Thüga sollte die
Umrüstung erst dann erfolgen, wenn auf dem Markt unterschiedliche
Anbieter mit erprobten und funktionsfähigen Zählern in einem
Wettbewerb zueinander stehen.
Über Thüga:
450 Städte und Gemeinden haben aus Verantwortung für den
Lebensraum von rund acht Millionen Menschen ihre 100 kommunalen
Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in die Thüga-Gruppe
eingebunden. Ziel ist, durch Zusammenarbeit Mehrwert für den
einzelnen Lebensraum zu schaffen und kommunale Werte nachhaltig zu
sichern. Insgesamt arbeiten 18.200 Mitarbeiter in der Thüga-Gruppe.
Diese versorgen knapp 3,6 Millionen Kunden mit Strom, gut 2,1
Millionen Kunden mit Erdgas und 1 Million Kunden mit Trinkwasser. Der
Umsatz des Thüga-Netzwerks lag 2011 bei 21,3 Milliarden Euro. Die
Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte kommunale Netzwerk
lokaler und regionaler Energieversorger. In der Thüga-Gruppe sind die
Rollen klar verteilt: Die 100 Partner sorgen für die aktive
Marktbearbeitung mit ihren lokalen und regionalen Marken. Thüga -
Kapitalpartner der Städte und Gemeinden und in dieser Funktion
Minderheitsgesellschafter bei den Partnerunternehmen - ist als Kern
der Gruppe mit der unternehmerischen Entwicklung beauftragt:
Gewinnung neuer Partner, Wertsicherung und -entwicklung des einzelnen
Unternehmens, Koordination und Moderation von Projekten sowie
Steuerung der Zusammenarbeit in der Gruppe.
Pressekontakt:
Leiter Unternehmenskommunikation
Christoph Kahlen
Nymphenburger Straße 39
80335 München
christoph.kahlen@thuega.de
Tel. +49 (0) 89-38197-1215
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Carmen Meinhold
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Datum: 03.09.2012 - 10:34 Uhr
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