Ryanair fliegt wieder nach Girona und nicht versehentlich nach Barcelona

Ryanair fliegt wieder nach Girona und nicht versehentlich nach Barcelona

ID: 71534

Die Generalitat de Catalunya und die Diputación de Giron in Spanien verbieten der irischen Fluggesellschaft Ryanair die irreführende Bezeichnung des Flughafens Girona als Flughafen Barcelona (GRO)

von Yolanda Miguel Muñoz (Netzwerk Pro-V, www.reise-recht-wiki.de)



Anwalt für Reiserecht Flugrecht und Gepäckschäden RA Jan Bartholl Anwalt für Reiserecht Flugrecht und Gepäckschäden RA Jan Bartholl

(firmenpresse) - Ryanair fliegt von verschiedenen Flughäfen Europas in die Hauptstadt der gleichnamigen Provinz Girona im Nordosten Kataloniens. Der Flughafen Girona, den Ryanair anfliegt, liegt etwas über 100 Kilometer von Barcelona entfernt. Ryanair bewarb die Flugstrecken auf der Firmenwebseite kurzzeitig mit der Bezeichnung Zielflughafen ”Barcelona (GRO)”. Die Landesregierung Kataloniens, die Generalitat de Catalunya, und der Provinzrat von Girona, Diputación de Giron, verlangten nach Kenntnis der Umstände und auf Betreiben einiger Mitbewerber die sofortige Einstellung der irreführenden Bezeichnung und Werbung. Die Landesregierung und der Provinzrat verlangten, dass Ryanair den geronesischen Provinznamen und die Hauptstadt Girona als Flugziel angibt.

Ryanair reagierte umgehend und nannte die Bezeichnung des Flughafens Girona als Flughafen Barcelona einen Irrtum. Die sofortige Korrektur sei in die Wege geleitet worden.

Provinzflughäfen in Verbindung mit wichtigen Luftfahrtdrehkreuzen und großen internationalen Verkehrsflughäfen zu vergleichen bzw. in Verbindung zu bringen, war immer eine beliebte Methode sog. 'Billigflieger' oder Low-Cost-Carrier. Da mit der Werbung die Fluggäste der traditionellen Flag-Carrier, wie Lufthansa, Air France oder British Airways angesprochen werden und diesen die Flugbeförderung von Provinzflughäfen als Alternative schmackhaft gemacht werden soll, stellt sich häufig die Frage der Zulässigkeit derartiger vergleichender und/oder bezugnehmender Werbung.

Ryanair ist in Deutschland bereits zwei Mal ein ähnlicher 'Irrtum' unterlaufen. Ryanair vermarktete seine Flüge vom Flughafen Hahn im rheinland-pfälzischen Hunsrück mit der Bezeichnung des Flughafens als „Frankfurt-Hahn“. Der Provinzflughafen Hahn liegt ungefähr 120 Kilometer vom größten deutschen Verkehrsflughafen Frankfurt am Main entfernt. Großstädte wie Mainz, Wiesbaden oder Koblenz liegen erheblich näher an dem Flughafen im Hunsrück als Frankfurt/Main. Das OLG Köln qualifizierte auf Betreiben der Deutschen Lufthansa die Werbung der Ryanair als irreführend und verbot mit der Bezeichnung «Frankfurt-Hahn» für Flüge ab Hahn zu werben (Urteil des LG Köln vom 19.03.2002, Az.: 33 O 391/01).



Ähnlich gestaltete sich die Werbung der Ryanair bezüglich der Flüge vom Flughafen Weeze am Niederrhein mit der Bezeichnung als "Flughafen Niederrhein (Düsseldorf)". Die niederrheinische Gemeinde Weeze, von dem die Flieger von Ryanair starten und landen, liegt fast 80 Kilometer von Düsseldorf entfernt. Das OLG Köln untersagte die Werbung (Urteil des OLG Köln vom 05.12.2003, Az.: 6 U 107/03).

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Datum: 02.02.2009 - 14:07 Uhr
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