Berliner Zeitung: Kommentar zur Verschiebung der Flughafeneröffnung in Berlin
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Aufsichtsrat einer Schildbürger- und keiner Flughafengesellschaft
vor. Braucht es dafür wirklich Aufsichtsräte? Nach § 111
Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des
Unternehmens "zu überwachen", und er hat (§ 93) "die Sorgfalt eines
ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden".
Entsprechend hätte das größte, komplexeste und diffizilste Bauprojekt
Berlins und Brandenburgs, der Großflughafen BER, an der Spitze des
Aufsichtsrats erfahrene Fachleute verlangt, die sich von der
Geschäftsführung kein X für ein U vormachen lassen, die ihre Arbeit
als Dienst an der Öffentlichkeit begreifen und nicht als Gelegenheit
zur Imagepflege. So aber war es bei Wowereit und Platzeck.
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Datum: 07.09.2012 - 17:42 Uhr
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