77 Prozent der Bevölkerung fürärztliche Freitodhilfe
ID: 717890
DGHS stellt aktuelle Forsa-Umfrage vor
77 Prozent aller befragten Bundesbürger sind der Meinung, dass es Ärzten grundsätzlich erlaubt sein sollte, Schwerstkranke beim Freitod zu unterstützen. 19 Prozent sprechen sich dagegen aus. Es fällt auf, dass bei der Gruppe der 45-55-Jährigen mit 85 Prozent die höchste Zustimmung gegeben ist. Die Jüngeren im Alter zwischen 18 bis 29 Jahren sowie die Katholiken äußern eher Vorbehalte gegen eine solche Form ärztlicher Sterbehilfe.
69 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass jeder Arzt nach seinem Gewissen selbst entscheiden können sollte, ob er Schwerstkranken beim und zum Freitod hilft. 22 Prozent sind dagegen. Die Ergebnisse geben Aufschluss über ein Thema, das die Öffentlichkeit wegen des bevorstehenden Verbotes der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung bewegt: Wie kann Sterben für jene Patienten erleichtert werden, die aufgrund ihrer terminalen Erkrankung oder schwersten Leiden mit Hilfe eines Arztes aus dem Leben scheiden möchten. Im Kern wird deutlich: Ärztliche Freitodbegleitung für Schwerstkranke ist kein Tabu mehr. Im Gegenteil. Die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung wünscht sich diese Möglichkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben setzt sich seit 30 Jahren dafür ein, dass die Würde des Menschen auch in der letzten Lebensphase unantastbar bleibt. Dazu gehört nach ihrer Auffassung auch das Recht der Bürger, ihr eigenes Leben und Sterben selbstbestimmt abzukürzen oder mit Hilfe eines Arztes abkürzen zu lassen. Dabei geht es nicht um aktive Sterbehilfe, die in Deutschland strafbewehrt ist, sondern um Fälle, in denen der Arzt z. B. ein suizidgeeignetes Medikament zur Verfügung stellt, das der Patient selbst einnehmen kann.
Mehr Details zur Forsa-Umfrage auf www.dghs.de
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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
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Datum: 10.09.2012 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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