Rheinische Post: Unionsfraktionsvize Meister warnt ESM-Skeptiker:
"Aufhören, in der Bevölkerung Ängste zu schüren"
ID: 718157
Michael Meister hat die ESM-Kritiker davor gewarnt, Ängste in der
Bevölkerung zu schüren. "Das von einigen Skeptikern aufgezeigte
Schreckgespenst, dass der ESM willkürlich unbegrenzt Gelder aus
Deutschland abrufen könne, ist schlicht nicht haltbar", schrieb
Meister in einem Beitrag für die in Düsseldorf erscheinende
"Rheinische Post" (Dienstagsausgabe). "Statt an diesem
Schreckgespenst festzuhalten, sollte man das gesamte, sicher komplexe
Regelungswerks analysieren - und aufhören, immer wieder
Unsicherheiten oder gar Ängste in der Bevölkerung zu schüren",
schrieb der CDU-Politiker. Die deutsche Haftung für andere
Euro-Mitgliedsstaaten durch den Euro-Rettungsschirm ESM ist nach
Auffassung Meisters "groß, aber eindeutig begrenzt". Auch die
parlamentarische Kontrolle über den ESM werde durch die nationale
Gesetzgebung voll gewahrt, so Meister. Wichtige Entscheidungen würden
im Gouverneursrat gefällt, in dem der Bundesfinanzminister die
deutschen Interessen vertrete. "Wir haben durch nationale Gesetze
geregelt, dass er nur in enger Rückkoppelung mit dem Bundestag
handeln kann. Der Bundestag hat sich damit aufgrund der
Abstimmungsregelung im Gouverneursrat de facto die Letztentscheidung
bewahrt", schrieb Meister.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.09.2012 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 718157
Anzahl Zeichen: 1549
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 212 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Unionsfraktionsvize Meister warnt ESM-Skeptiker:
"Aufhören, in der Bevölkerung Ängste zu schüren""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).