Entwicklung der Rechtsprechung nach den Entscheidungen des BGH im Juli 2012 gegen die englische Lebensversicherung Clerical Medical
Viele geschädigten Anleger fragen sich nun, nach den lang ersehnten Urteilen des Bundesgerichtshofs gegen Clerical Medical, ob damit auch ihre eigene Angelegenheit ein glückliches Ende findet.

(firmenpresse) - München, 12.09.2012 - Nach den lang ersehnten Urteilen des Bundesgerichtshofs (kurz BGH) vom 11.07.2012 (AZ BGH IV ZR 164/11; IV ZR 122/11; IV ZR 151/11; IV ZR 268/10; IV ZR 471/10) stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob damit auch ihre eigene Angelegenheit ein glückliches Ende findet. KAP Rechtsanwälte berichteten bereits in den vergangenen Wochen.
Viel wird in der Presse geschrieben, dass etwa die BGH Urteile grundsätzliche Bedeutung für die einzelnen Anleger haben. Für KAP Rechtsanwälte geschieht dies auch zu Recht, da der BGH in seinen Urteilen klarstellt, dass Clerical Medical (kurz CMI) für eigene Pflichtverletzung zu haften hat und auch solche eigenen Pflichtverletzungen begangen hat. Clerical Medical weist in einer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass den Urteilen immer Einzelfallentscheidungen zugrunde liegen. Dies führt in der Praxis dazu, dass Clerical Medical nicht von sich aus automatisch seine geschädigten Versicherungsnehmer entschädigt. Vielmehr muss jeder Anleger seine Rechte einzeln durchsetzen.
Im Nachgang zu den BGH Urteilen stellt sich so für den einzelnen Anleger die Frage, wie die zuständigen Landgerichte (kurz LG) in erster Instanz oder die Oberlandesgerichte (kurz OLG) in zweiter Instanz die Fälle entscheiden.
Da KAP Rechtsanwälte eine Vielzahl von Mandanten vertreten, konnten sie hier im letzten Monat eine eindeutige Tendenz feststellen. Das Oberlandesgericht Stuttgart etwa, dessen Urteile durch den BGH aufgehoben und an das Gericht zurückverwiesen wurden, führt nun tatsächlich Beweisaufnahmen durch. Allerdings trifft die Beweislast Clerical Medical, was für den Anleger sehr günstig ist. Voraussetzung einer solchen Beweisaufnahme ist dabei jedoch, dass Clerical Medical in seinen Gerichtsverfahren ausreichend dazu vorträgt, wie hier der Anleger beraten sein soll. Auch dies ist nicht zwangsläufig der Fall.
Auch andere Landgerichte folgen und führen Beweisaufnahmen durch. Dies insbesondere Gerichte, die vor den BGH Entscheidungen die Fälle bereits negativ abweisen wollten. So erhielten KAP Rechtsanwälte eine Mitteilung des Landgericht Stade, dass die Kammer an der bisherigen Rechtsauffassung mit der Annahme der Verjährung nicht mehr festhalten wird. Andere Landgerichte entscheiden bereits gleich positiv für die Anleger. So hat in mehreren Verfahren das Landgericht Memmingen den Klagen der Clerical Medical Geschädigten voll stattgegeben.
Viele Gerichte weisen nunmehr auch auf die Möglichkeit des Vergleiches hin. So raten etwa die Landgerichte München I und Heidelberg dringend den Parteien, sich zu vergleichen. Zudem gibt das Landgericht München I den Hinweis, dass Clerical Medical endlich dazu vortragen soll, zu welchem Zeitpunkt Clerical Medical welche Renditen, in welcher Höhe, für welchen konkreten Pool für realistisch angesehen hat. Dies dürfte aus Sicht von Fachanwältin Anja Appelt eine höchst unangenehme Aufgabe für Clerical Medical bedeuten. KAP Rechtsanwälte hatten bereits umfangreich in ihren Klageverfahren vorgetragen, dass Clerical Medical selbst die angesetzten 6 %, die der BGH Entscheidung in der Musterberechnung zugrunde gelegt wurden, aus deren Sicht nicht einmal für realistisch hielt. Erst Recht keine 8,5 % oder sogar zweistellige Renditen, wie den Versicherungsnehmern versprochen wurde.
Auch das OLG Koblenz oder das LG Dresden weisen ausdrücklich darauf hin, dass hier wohl Ansprüche aus Pflichtverletzungen bestehen dürften und rät Clerical Medical dringend zum Vergleich. Clerical Medical prüft dies nun.
Die Tendenz ist damit nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eindeutig. Die Verfahren laufen für die Anleger grundsätzlich sehr gut. Auch ein Vergleich mit Clerical Medical im gerichtlichen Verfahren kann für viele Anleger eine denkbare Lösung sein, gerade auch dort, wo keine Rechtschutzversicherung besteht. Oder die Anleger greifen auf Prozessfinanzierer zurück, die vor dem Hintergrund dieser absolut positiven Entwicklung ihr Engagement verstärken und weiter Finanzierungen für Klageverfahren vornehmen.
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KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.
Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u.a. schiffsfonds, Solarfonds und Immobiliebfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
Eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München, PR 1069
Datum: 12.09.2012 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 719355
Anzahl Zeichen: 4350
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Susanne Märte
Stadt:
München
Telefon: 089 4161 7275 0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.09.2012
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