Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Datenschutz / Arbeit
ID: 721085
Ob Lidl, Telekom oder H&M, Unternehmen steht es nie gut zu
Gesicht, Mitarbeiter auszuspähen. Der aktuelle Augsburger Prozess um
die Überwachung eines Betriebsratschefs reiht sich ein in eine Serie
prominenter Bespitzelungsskandale.
Doch ist der Fall nun eine Ausnahme, weil die Kontrolle wegen des
konkreten Verdachts der Manipulation von Arbeitszeitkonten einzig auf
den Betriebsratschef abzielte? Nein. Unternehmen begründen die
Überwachung ihrer Mitarbeiter immer mit einem konkreten Tatverdacht:
Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung, teure Telefonate, Diebstähle.
In den meisten Fällen dürften die Verdächtigungen begründet sein;
fast immer haben die kleinen oder großen Vergehen immense Mehrkosten
zur Folge. Dieses Geld fehlt letztlich nicht nur dem Unternehmen,
sondern auch den Mitarbeitern. Mogeleien bei der Arbeitszeit schaden
schlussendlich ebenfalls der Bilanz.
Gleichwohl rechtfertigt keines dieser Vergehen eigenmächtige
Eingriffe in die Privatsphäre der Beschäftigten. Es gibt in
Deutschland unabhängige Instanzen, die zur Klärung angerufen werden
können. Ihre Aufgabe ist es, Fälle zu bewerten und, wo erforderlich,
Sanktionen zu verhängen. Übernehmen Unternehmen diesen Job und
bestrafen ihre Mitarbeiter zum Beispiel mit einer Kündigung, ist das
Selbstjustiz, und die ist aus gutem Grund verboten. Mitarbeiter
dürfen nicht alles. Unternehmen aber auch nicht.
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Neue Osnabrücker Zeitung
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Datum: 13.09.2012 - 22:00 Uhr
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