Schwäbische Zeitung: Meinungsfreiheit hat Grenzen - Leitartikel
ID: 722170
hohes Gut. Weshalb sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich auf
eine Gratwanderung begibt, wenn er die Weiterverbreitung des
inzwischen berüchtigten Mohammed-Videos stoppen will. Bei seiner
Entscheidung geht es darum, wo Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat.
Grundsätzlich sollte es so sein, dass Muslime Kritik an ihrem
Propheten dulden müssen. So haben sich etwa Christen in Deutschland
in ihrer Mehrheit daran gewöhnt, dass Jesus in Frage gestellt wird.
Bloß bei wirklich abscheulichen Darstellungen melden sich die Kirchen
noch zu Wort - zur Freude der Verursacher, weil die Provokation
funktioniert.
Letztlich geht aber selbst im zunehmend säkularen Deutschland
nicht jede Verunglimpfung des christlichen Glaubens durch. Es gibt
Grenzen, die vom guten Geschmack oder von der Justiz gezogen werden.
Absolute Meinungsfreiheit hat nämlich ihre Tücken. Dann darf jeder
üble Unsinn verzapft werden - wie etwa in den USA. Dort kann
ungestraft behauptet werden, dass es Auschwitz nie gab. In
Deutschland ist dies ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Zurecht.
Meinungsfreiheit endet, wo sie verhetzend ist. Dies scheint beim
Mohammed-Video der Fall zu sein - zumindest beim Blick auf die
freizugänglichen Ausschnitte des Films. Es geht dem Produzenten nicht
um eine wissenschaftliche, kritische Auseinandersetzung mit dem
Propheten. Er verunglimpft ihn aufs Äußerste. Das Ziel ist klar:
Nicht Aufklärung, sondern äußerste Provokation. Sie soll eine
muslimische Reaktion nach sich ziehen.
Islamische Eiferer gehen auf das Spiel zu gerne ein. Sie hetzen
den Mob auf, um ihr eigenes politisches Süppchen zu kochen. Am
Schluss bekommt jeder, was er will. Der Video-Prozent kann behaupten,
Muslime seien unberechenbare Gewalttäter. Die Drahtzieher des
islamischen Ausschreitungen profilieren sich in ihren Heimatländern.
Ein solches Spiel hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Innenminister Friedrich hat recht, wenn er da nicht mitmachen möchte.
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Datum: 16.09.2012 - 21:15 Uhr
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