Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM): Weniger Bürokratie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ID: 723348
- Ab 1. Januar 2013 wird ELStAM verpflichtend eingeführt
- Daten von Steuerbürgern werden elektronisch gespeichert
- Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
berät und unterstützt bei der Korrektur falscher Daten sowie
der Änderung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen wie Heirat oder
Scheidung
Ab 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM
genannt, verpflichtend eingeführt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie
können steuerrelevante Daten ihrer Angestellten - wie
Lohnsteuerklasse, Freibeträge oder den Familienstand - über die
Internetseite elster.de zentral abrufen. Für Sie als Arbeitnehmer
heißt das: Sie sollten in jedem Fall die eigenen Daten überprüfen,
sonst drohen Ihnen falsche Steuerbescheide mit eventuell zu hohen
Nachzahlungsforderungen.
Bereits seit dem 13.09.2012 können Sie sich als Arbeitnehmer auf
der Internetseite der Finanzbehörde, elster.de, zur Nutzung von
ELStAM freischalten lassen. Dafür müssen Sie sich zunächst
registrieren lassen und erhalten anschließend per Post einen
persönlichen PIN. Mit Ihrer persönlichen PIN-Nummer können Sie
sämtliche, seitens der Finanzverwaltung gespeicherte Daten, einsehen.
Prüfen Sie die Richtigkeit Ihrer bei ELStAM gespeicherten Daten
oder lassen Sie sich dabei unterstützen, zum Beispiel durch einen
Lohnsteuerhilfeverein. Das ist deshalb so wichtig, weil in einer
ersten ELStAM-Mitteilung der Finanzverwaltung an die Bürger im Herbst
2011 festgestellt wurde, dass eine Vielzahl der Daten falsch war.
Sobald Sie feststellen, dass Ihre Lohnsteuerklasse oder Ihr
Familienstand unter elster.de nicht korrekt gespeichert sind, sollten
Sie das Ihrem zuständigen Finanzamt sofort mitteilen.
Weniger Bürokratie für alle
Grundsätzlich will das ELStAM-Verfahren Bürokratie, Kosten und
Aufwand für Finanzverwaltung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
verringern. Wahrscheinlich im Laufe der nächsten Monate wird die
Finanzverwaltung dieses große Projekt erfolgreich umsetzen können.
Dann gilt für Sie als Arbeitnehmer, dass Sie sich in der Regel nicht
um die Speicherung Ihrer Daten kümmern müssen.
Allerdings gilt weiterhin: Ändert sich Ihr Familienstand z. B.
aufgrund einer Scheidung oder wollen Sie als Ehepartner eine andere
Steuerklasse wählen, dann müssen Sie das Ihrem zuständigen Finanzamt
mitteilen. Für Freibeträge gilt weiterhin, dass Sie jedes Jahr einen
neuen Antrag darauf stellen müssen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtlichen
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen erhalten Sie im Internet unter www.vlh.de oder unter
unserer kostenfreien Rufnummer 0800 1817616.
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Pressekontakt:
Bernhard Lauscher, Steuerberater
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
E-Mail presse@vlh.de
Web www.vlh.de/presse
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Datum: 18.09.2012 - 09:45 Uhr
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