Saarbrücker Zeitung: Schwarz-Gelb will Verbot von Blitzerwarnern kippen
ID: 724228
offenbar das Verbot von Blitzerwarnern teilweise kippen. Wie die
"Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch) berichtet, sollen Navigationssysteme
oder Handy-Apps künftig verraten dürfen, wo Autofahrer mit einem
Starenkasten rechnen müssen. Bislang ist dies in Deutschland
verboten. Einen entsprechenden Antrag will die Union jetzt in den
Bundestag einbringen.
Der Verkehrsexperte der Fraktion, Thomas Jarzombek (CDU), sagte
der Zeitung: "Wir wollen zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke eine
Grenze ziehen." Starenkästen seien an Unfallschwerpunkten
installiert. "Da ist es sinnvoll, wenn möglichst viele Menschen, auch
Ortsunkundige, auf diese Gefahrenstelle hingewiesen werden."
FDP-Experte Oliver Luksic betonte, "das strikte Verbot von
Radarwarnern in Navigationsgeräten ist nicht mehr zeitgemäß".
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) müsse bei der
Flensburg-Punktereform die Regelung "auf den Prüfstand stellen".
Laut Zeitung soll dafür die Straßenverkehrsordnung geändert
werden. In dem Entwurf des Unions-Antrags spricht sich die Fraktion
dafür aus, dass Navis künftig in einer Zone "von etwa 500 Metern" vor
Blitzanlagen warnen. "Damit wird der jeweilige Bereich, in dem der
Fahrzeugführer besonders vorsichtig fährt, erweitert", heißt es in
dem Papier. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland rund 3800 fest
installierte Blitzer.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.09.2012 - 03:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 724228
Anzahl Zeichen: 1701
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Saarbrücken
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 239 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Saarbrücker Zeitung: Schwarz-Gelb will Verbot von Blitzerwarnern kippen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Saarbrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).