Verbraucherrecht gilt auch für ausländische Versandapotheken
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ausländische Versandapotheken. Mit seiner heutigen Zustimmung macht
der Bundesrat den Weg frei für das Inkrafttreten des Zweiten
Arzneimittelrechtsänderungsgesetzes, das bereits vom Bundestag
verabschiedet wurde. Die Patienten können sich einmal mehr darauf
verlassen, dass überall dieselben Preise für rezeptpflichtige
Medikamente gelten - und somit auch dieselben gesetzlichen
Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro, die an die Krankenkassen
gehen. Ende August hatten Deutschlands oberste Richter in Karlsruhe
bereits in einem Verfahren die deutsche Arzneimittelpreisverordnung
bestätigt.
"Wenn der Gesetzgeber und die Richter sich so einig sind wie bei
diesem Aspekt des Verbraucherrechts, dann sind das gute Nachrichten
für alle Patienten", sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Das schafft die
Verlässlichkeit für einen fairen Wettbewerb zwischen allen Apotheken,
der über Leistung, Kompetenz und Service stattfinden muss."
2011 haben die Krankenkassen 1,833 Mrd. Euro an Zuzahlungen für
Medikamente von ihren Versicherten eingezogen (2010: 1,767 Mrd. Euro)
- im Durchschnitt 2,50 Euro pro Packung (2010: 2,40 Euro). Sie können
ihre Versicherten jedoch problemlos davon befreien: Bei Überschreiten
des Jahresbruttoeinkommens von 2 Prozent (chronisch Kranke: 1
Prozent) sollte man eine Befreiung beantragen. Kinder und Jugendliche
sind bis zu ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich befreit. Auch können
alle Kassen für viele Arzneimittel eine sog.
Zuzahlungsbefreiungsgrenze festlegen, so dass die Versicherten dann
nicht mehr zuzahlen müssen. Und jede einzelne Kasse kann für ihre
eigenen Rabattarzneimittel ebenfalls die Zuzahlung halbieren oder
komplett streichen.
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und www.aponet.de
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Christian Splett
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Datum: 21.09.2012 - 15:04 Uhr
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