BerlinerÄrztekammer nimmt Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes im Sterbehilfeprozess zurück
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Uwe-Christian Arnold die Durchführung einer Suizid-Unterstützung
untersagt. Gegen diese Anordnung hatte der Arzt Klage zum
Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Daraufhin entschied das
Verwaltungsgericht (VG 9 K 63.09) durch Urteil vom 30. März 2012, die
Verfügung der Landesärztekammer Berlin sei rechtswidrig. Zugleich
ordnete das Gericht die Aufhebung dieser Verfügung an.
Gegen dieses von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner für ihren
Mandanten Arnold erwirkte Urteil des Verwaltungsgerichts legte die
Landesärztekammer als unterlegene Partei Berufung ein.
Wie ein Sprecher der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner dazu
mitteilt, nahm die Landesärztekammer jetzt die Berufung aufgrund
ihrer evidenten Aussichtslosigkeit zurück. Zur Rücknahmebegründung
erklärte die Landesärztekammer, das gerichtliche Urteil sei für sie
in der Gesamtschau nicht wesentlich. "Es ist bedauerlich" - so der
Sprecher der Anwaltskanzlei -, "dass die Landesärztekammer nicht
bereit ist, ihre im gerichtlichen Verfahren erlittene Niederlage, die
sie mit großem Aufwand zu vermeiden versucht hatte, als solche
anzuerkennen".
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dieter Graefe
Wollmann & Partner GbR
Rechtsanwälte und Notare
Meinekestraße 22, 10719 Berlin
Telefon: +49 30/88 41 09-95
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Datum: 21.09.2012 - 15:43 Uhr
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