OLG Dresden: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig

OLG Dresden: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig

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In seinem aktuellen Urteil stellte das Oberlandesgericht Dresden fest, dass Bearbeitungsgebühren der Sparkassen, Volksbanken und Banken für Verbraucherkredite unzulässig sind.



(firmenpresse) - Seit Jahren verlangen Kreditinstitute bei Verbraucherkrediten zusätzlich zu den Zinsen auch Bearbeitungsgebühren von 1-2 % der Darlehenssumme. Begründet wird diese Praxis mit dem Bearbeitungsaufwand und der Bonitätsprüfung des Kunden. Der Aufwand liegt aber im Interesse der Banken und darf folglich nicht auf den Kreditnehmer abgewälzt werden.

Laut Experten werden die Kreditinstitute die Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren zunächst verweigern und weitere Bearbeitungsgebühren verlangen. Die Kreditnehmer sollten daher ihre Ansprüche sichern und durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einfordern.


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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.



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Bereitgestellt von Benutzer: Thieler
Datum: 25.09.2012 - 18:37 Uhr
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München


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Kategorie:

Banken


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