EEH Schiffsfonds MS Svenja in der Krise
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Den Anlegern des Schiffsfonds EEH MS Svenja stehen schlechte Zeiten bevor. Laut Presseberichten drohen ihnen weitere Nachforderungen und im schlimmsten Fall sogar der Totalverlust ihrer Einlagen.
Die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Svenja stehen nun vor der Wahl, den drohenden Verlust ihrer Einlage zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen. Unter Umständen bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die Berater, die beratende Bank und die Gründungsgesellschafter des Fonds geltend zu machen. Nach der aktuellen Rechtsprechung begründet eine Falschberatung Schadensersatzansprüche der Anleger. Eine Falschberatung liegt u. a. dann vor, wenn der Anleger gar nicht oder nicht ausreichend über die möglichen oder bestehenden Risiken einer Schiffsfondsbeteiligung aufgeklärt wurde. Zu den aufklärungsbedürftigen Risiken zählen u. a. hohe Weich- und Vertriebskosten, starke Schwankungen der Charterraten und ihr Einfluss auf den Schiffswert, die Ungeeignetheit eines Schiffsfonds als Altersvorsorge und gegebenenfalls das Verschweigen von Provisionen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 25.09.2012 - 18:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan A. Seitz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Stadt:
München
Telefon: 089/72 30 87 65
Kategorie:
Fonds
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