Medienfonds: Apollo Pro Screen Filmfonds – Drohende Verjährung für Ansprüche
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Die Apollo Pro Screen Anleger können jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihre Beratung Fehler aufwies. Dies wäre der Fall, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung an einem Medienfonds aufgeklärt worden sind. Apollo Pro Screen war eine unternehmerische Beteiligung, welche zahlreiche Risiken aufwies, über die aufgeklärt werden musste. Sie war keine sichere Kapitalanlage und schon gar nicht für die Altersvorsorge geeignet.
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 25.09.2012 - 19:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan A. Seitz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Stadt:
München
Telefon: 089/72 30 87 65
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
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"Medienfonds: Apollo Pro Screen Filmfonds – Drohende Verjährung für Ansprüche"
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Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
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