Tagesschau-App: Kölner Landgericht bestätigt: ARD-Angebot ist mit Rundfunkstaatsvertrag nicht vereinbar
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die Auffassung von acht klagenden Zeitungsverlagen im Kern bestätigt,
wonach die Tagesschau-App presseähnlich und, weil nicht
sendungsbezogen, nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig ist.
"Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich
zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", sagte der
Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
Helmut Heinen. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine
Tagesschau-App anbieten, "eine öffentlich-rechtliche Zeitung im
Internet darf es aber nicht geben".
Unabhängig davon seien die Verleger - so hatte dies der
BDZV-Präsident bereits beim Zeitungskongress am 24. September in
Berlin angekündigt - auch in Zukunft bereit, gemeinsam mit den
öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Politik eine Lösung der
Probleme zu finden.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 27.09.2012 - 15:30 Uhr
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