Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum neuen Mietrecht
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Deutschland. In den weitaus meisten Fällen gibt es wenig Stress
zwischen Mietern und Eigentümern. Doch gerade private Vermieter, die
ihr Zwei- oder Dreifamilienhaus auch als Altersvorsorge betrachten,
können durch einen einzigen böswilligen Mieter an den Rand es Ruins
getrieben werden. Es war überfällig, dass der Gesetzgeber hier
nachsteuert. Denn warum soll ein geprellter Vermieter auch noch für
die Einlagerung der Möbel seines säumigen Kunden zahlen, der längst
über alle Berge ist? Richtig ist auch, dass künftig das
Mietminderungsrecht bei Modernisierungsarbeiten entfallen soll. Jeder
Eigenheimbesitzer muss Dreck und Lärm ertragen, wenn die Handwerker
anrücken. Warum sollte das bei Mietern anders sein? Hier allerdings
zeigt der Gesetzentwurf kleine Mängel. Wenn der Ausschluss der
Mietminderung nur für Umbauten zur Energieeinsparung gelten soll, ist
Ärger absehbar. Was, wenn der Vermieter eine neue Heizung einbauen
lässt und dabei gleich die Wasserleitungen erneuert? Das klingt in
der Tat nach einem Konjunkturprogramm für Mietrechtsanwälte.
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Datum: 27.09.2012 - 20:20 Uhr
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