Eine Null-Runde für das Recht auf Bitten und Beschwerden
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Eine Null-Runde für das Recht auf Bitten und Beschwerden
Zur Debatte über die Arbeit des Petitionsausschusses erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann:
Die Debatte über die Arbeit des Petitionsausschusses zeigt, dass die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung das Petitionsrecht nicht ernst genug nehmen.
Das Petitionsrecht lebt zurzeit ausschließlich von den Innovationen aus rot-grüner Regierungszeit, wie Online-Petitionen, Diskussionsforen und öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses.
Obwohl sich die Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Petitionsrechts verpflichtet haben, liegen dem Bundestag bis jetzt keine Konzepte vor. Auch in diesem Punkt ist die Koalition offensichtlich zerstritten. Das Ergebnis ist eine Null-Runde für das Petitionsrecht.
Gute Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion verhindert die Koalition, neue Vorhaben präsentiert sie nicht. Leidtragende sind die, die ihre Bitten und Beschwerden vortragen oder sich vorhandenen Petitionen anschließen wollen.
Die Bundesregierung misst der Petitionsarbeit wenig Bedeutung bei. Auf die einstimmig gefassten Beschlüsse zeigt sich die Bundesregierung taub. Die Hälfte der zwölf Beschlüsse zur Berücksichtigung ist von der Bundesregierung noch nicht umgesetzt worden. Von 27 Beschlüssen zur Erwägung sind 20 noch nicht umgesetzt worden.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Koalitionsfraktionen auf, zu beweisen, dass sie es mit der im Koalitionsvertrag erwähnten Reform des Petitionsrechts ernst meinen. Und die Bundesregierung fordern wir auf, die Empfehlungen des Petitionsausschusses aufmerksamer zu verfolgen und stärker umzusetzen.
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Datum: 28.09.2012 - 14:00 Uhr
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