Urteil Stimmkreisreform
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Urteil Stimmkreisreform
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung zur Stimmkreisreform: Neuzuschnitt der Landtagsstimmkreise bestätigt - Rechtssicherheit für Kandidaten - Vorwürfe der Landtagsopposition haltlos
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Stimmkreisreform begrüßt: "Ich freue mich, dass unser Gesetz jetzt vom höchsten bayerischen Gericht bestätigt worden ist. Damit haben alle Kandidaten, die sich für die Landtagswahl bewerben, endgültig Rechtssicherheit."
Herrmann sagte, durch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs haben sich die Vorwürfe der bayerischen Landtagsopposition als haltlos erwiesen. "Es hat sich gezeigt: unser Gesetzentwurf ist wohl abgewogen. Den Rahmen für eine Stimmkreisneueinteilung gibt das Gesetz vor. Wir haben unsere Änderungen auf das notwendige Maß beschränkt. Diese Veränderungen sind nur dort vorgesehen, wo es nach der Einwohnerzahl geboten ist." Die Grundlage für die Stimmkreisneueinteilung war eine objektive mathematische Rechnung nach den Bevölkerungszahlen in sieben Regierungsbezirken. Nur daraus ergibt sich die neue Verteilung der 180 Mandate auf die Regierungsbezirke. Innenminister Herrmann betonte erneut, dass es bei der Stimmkreisreform keinen Spielraum in der Frage gegeben habe, wie viele Stimmkreise die bayerischen Regierungsbezirke in Zukunft bekommen. Auf der Internetseite http://www.stimmkreisreform.bayern.de könne sich jeder Bürger selbst ein Bild von der korrekten Vorgehensweise des bayerischen Innenministeriums machen und sich über die Aufteilung der Landtagsmandate informieren.
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Datum: 04.10.2012 - 13:45 Uhr
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