Bedenken im Bundesrat gegen das Gesetz zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe
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welche den Verein "Dignitas - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig
sterben (Sektion Deutschland) e.V." vertritt, teilt mit:
Das von der Bundesregierung geplante Strafrechtsänderungsgesetz,
welches sich gegen "gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur
Selbsttötung" richtet, stößt im Bundesrat auf Widerstand. Im
Unterschied zum Innenausschuss des Bundesrates empfiehlt der
federführende Rechtsausschuss dem Plenum des Bundesrates, am
kommenden Freitag den Gesetzesentwurf abzulehnen. Dies ergibt sich
aus den Erläuterungen des Direktors des Bundesrates zur Tagesordnung
des Bundesrates vom 12. Oktober 2012.
Zur Begründung führt der Rechtsausschuss einerseits
strafdogmatische Bedenken an; außerdem stelle der Gesetzesentwurf
"keine angemessene Lösung der Problematik der Suizidbeihilfe" dar.
(Informationsgrundlage: "Bundesrat - Drucksache 515/1/12")
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dieter Graefe
Kanzlei Wollmann & Partner
Tel: 030/88410995
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Datum: 08.10.2012 - 17:27 Uhr
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Innenpolitik
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