Urteil des Bundesgerichtshofs ist Wegweiser für eine Vielzahl von Anlegern
ID: 741719
Urteil des Bundesgerichtshofs ist Wegweiser für eine Vielzahl von Anlegern
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Der Bundesgerichtshof nimmt in seinem Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) zugunsten der Anleger Stellung zur Haftung bei fehlerhaften Prospekten im Hinblick auf außerbörslich gehandelte Wertpapiere. Die Entscheidung der Karlsruher Richter könnte richtungsweisend für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen sein, die auf einem fehlerhaften Prospekt basieren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2012 stärkt die Rechte von Anlegern. Ein Anleger hatte Klage eingereicht und die Werbeaussagen in einem Wertpapierprospekt als irreführend beanstandet. Die Karlsruher Richter gaben dem Kläger Recht. Der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt soll insbesondere die Beschreibung "ausgewogene Konditionen" enthalten haben, was nach Auffassung des Bundesgerichtshofs beim Anleger die Vorstellung einer soliden Geldanlage erwecke.
Dem Werbeprospekt sei laut den Urteilsausführungen zu entnehmen gewesen, dass ein Gewinnabführungsvertrag mit dem beherrschenden Unternehmen bestanden habe. Die danach bestehende Möglichkeit eines Drittunternehmens, eventuelle Gewinne abziehen zu können, habe das Risiko einer negativen Wertentwicklung der Inhaberschuldverschreibungen für die Anleger insofern erhöht. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat die Kenntnis über diesen Umstand erheblichen Einfluss auf die Einschätzung der Anlagesicherheit und damit auch die Anlageentscheidung.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass sich der Gehalt der Beschreibungen in dem Prospekt an den Empfängerhorizont richten müsse. Da der Prospekt für ein börsenunbedarftes Publikum bestimmt sei, müssten die Informationsmöglichkeiten eines solchen Publikums berücksichtigt werden.
Durch fehlerhafte Anlageprospekte, die für den Verkauf von Kapitalanlagen verwendet werden, werden Anleger in die Irre geführt. Oft sollen Risiken verschwiegen, Chancen falsch dargestellt oder unternehmerische Verflechtungen verschleiert worden sein.
In einer Vielzahl von Fällen können sich Banken und andere Vermittler durch falsche oder unterlassene Angaben beim Vertrieb der Anlage schadenersatzpflichtig gemacht haben. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihre Beteiligung darauf überprüfen, ob diese Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Ein erfahrener Anwalt berät Sie in jedem Fall individuell, und kann Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie eventuellen Schaden vermeiden können.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 15.10.2012 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 741719
Anzahl Zeichen: 2794
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 363 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil des Bundesgerichtshofs ist Wegweiser für eine Vielzahl von Anlegern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Gute Aussichten auf Schadensersatz bei Anlegern von Medienfonds"VIP 4" ...
http://www.grprainer.com/VIP-Fonds-Medienfonds.html Anleger des Medienfonds "VIP 4" sollen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 30.12.2011 (Aktenzeichen: KAP 1/07) gute Chancen auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben. GRP Rainer Rechtsanwälte und S
Arbeitsrecht - Betriebsübergang und Betriebsmittel ...
Von einem Betriebsübergang ist bei einem betriebsmittelgeprägten Betrieb nur dann auszugehen, wenn der Betriebsmittelübernehmer die Betriebsmittel tatsächlich weiter oder wieder nutzt. Die Nutzung der Betriebsmittel muss dazu in einen Betrieb oder einen Betriebsteil eingestellt werden, so dass e
KWAG-Rechtsanwälte: Medienfonds Hannover Leasing Rush Hour 2 - Versicht, Verjährungsfalle ...
(Bremen, 13. Oktober 2012) Nach der Änderung des steuerlichen Grundlagenbescheids durch die Finanzverwaltung drohen den Investoren des Medienfonds Hannover Leasing Nr. 142 "Rush Hour 2" (Magical Productions GmbH & Co. KG) erhebliche Steuernachzahlungen. Deutliche Vermögenseinbußen s
Saarbrücker Zeitung: Bosbach verlangt von Brüssel Überprüfung der Visa-Praxis für Asylbewerber ...
Angesichts der deutlich gestiegenen Zahl von Asylbewerbern insbesondere aus Serbien und Mazedonien hat der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), von Brüssel verlangt, die Visa-Praxis für solche Flüchtlinge zu überdenken. "Die Europäische Union muss angesic




