§ 34f GewO: Update zur neuen Gesetzeslage ? die wichtigsten Schritte ab 01.01.2013

§ 34f GewO: Update zur neuen Gesetzeslage ? die wichtigsten Schritte ab 01.01.2013

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§ 34f GewO: Update zur neuen Gesetzeslage - die wichtigsten Schritte ab 01.01.2013



(pressrelations) - m eines kostenlosen Informationstags bietet das CAMPUS INSTITUT am 28. November 2012, und somit letztmalig vor dem Inkrafttreten der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, eine aktualisierte Vorbereitung für Finanz- und Anlageberater an. In den nochmals aktualisierten Vorträgen geht es um die wichtigsten Bereiche - Beratungsprozesse, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Dokumentation und Sachkundenachweis.

Wie schon bei der letzten Veranstaltung des CAMPUS INSTITUT zu diesem Thema, Anfang Juli, werden namhafte Referenten zu den verschiedenen Bereichen referieren. Diesmal gibt es ein letztes Update und konkrete Schritte, die sich durch das Inkrafttreten der Gesetzesänderung nach dem 01. Januar 2013 für die Vermittler ergeben. So wird Rechtsanwältin Jessica Buchmeier die zeitlichen Abläufe aktualisiert aufzeigen und auf alle Aspekte des Beratungsprozesses genau eingehen. Besonderes Augenmerk liegt auf rechtlichen Fallstricken bei der Ummeldung und der Beratungstätigkeit.

Ralf W. Barth, Gründungsmitglied und Vorstandsvorsitzender der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) e.V., erklärt nach dem neuesten Stand der Gesetzeslage, wie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung angepasst und ausgestaltet werden muss. Ralf W. Barth analysiert in seinem Vortrag mithilfe eines visualisierten Beratungstools den individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz für konkrete Unternehmen.

Wie man sich als unabhängiger Experte qualifiziert und gleichzeitig die neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllt, erklärt Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT. Sie zeigt einen konkreten Fahrplan von Möglichkeiten auf, wie rechtzeitig alle gesetzlichen Anforderungen zum Sachkundenachweis nach § 34f GewO erfüllt werden. Der Fokus liegt auf dem Studium Finanzfachwirt/-in (FH) als Gesamtqualifikation und der Vorbereitung auf die Prüfung zum/-r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) als Teilqualifikation.

Am Nachmittag informiert Thomas Stöhr, Leiter des Referats Gewerbe- und Ausländerrecht, Versicherungswirtschaft der IHK München und Oberbayern, in einem ausführlichen Update-Vortrag über den Umgang der Behörden mit der neuen Verordnung. Dabei geht es um den Ablauf vereinfachter Verfahren, die Art und Form der Nachweise und Detailfragen zur "Alten-Hasen-Regelung". Darüber hinaus erläutert Stöhr den letzten Stand zum Thema Kategorisierung verschiedener Beratungsprodukte und Erlaubniszuständigkeit der Behörden in Bayern bei der Antragstellung.



Über das CAMPUS INSTITUT
Am CAMPUS INSTITUT werden in Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) angeboten. Mit diesen beiden Hochschulweiterbildungen hat das CAMPUS INSTITUT zwei der hochwertigsten Qualifikationen für die Finanzbranche im deutschsprachigen Raum maßgeblich mitentwickelt. Zudem wurde 2012 der Lehrgang zum/r Geprüfte/-n Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) ins Angebot aufgenommen.

Der Informationstag findet am 28. November 2012 am CAMPUS INSTITUT in Oberhaching statt. Die Kosten trägt der Veranstalter. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anmeldung und Tagesablauf:
http://www.campus-institut.de/informationstag.html


Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
82041 Oberhaching
Telefon: 089-62 83 38 25
info@campus-institut.de
www.campus-institut.de
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Datum: 15.10.2012 - 18:00 Uhr
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