Fragebogen von Clerical Medical sollte vorsichtig behandelt werden
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Der britische Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) scheint zurzeit Fragebögen an die Anleger zu verschicken. Anlegern sollten diesen jedoch mit Vorsicht behandeln.
GRP Rainer(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser in einer Vielzahl von Fällen anlegerfreundlich. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen.
Anleger scheinen im Moment von CMI Fragebögen zu erhalten, welche sie zur Beantwortung von scheinbar harmlosen Fragen auffordern sollen. Ob dies auf einer Befürchtung des britischen Lebensversicherers beruht, dass weitere Anleger ihre Rechte gegen ihn geltend machen könnten, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Die scheinbar von CMI in dem Fragebogen verlangten Antworten sollten Anleger jedoch nicht ohne rechtlichen Beistand abgeben. Die Fragen können auf den ersten Blick zwar unverfänglich erscheinen, im Detail jedoch Fallstricke aufweisen, welche die spätere Geltendmachung von Ansprüchen gegen CMI vereiteln oder zumindest erschweren könnten.
Die Tragweite der Beantwortung des Fragebogens ist für die Anleger kaum zu erkennen. Deshalb sollte diesen dringend davon abgeraten werden, den Fragebogen ohne weiteres auszufüllen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt ist hierbei für Anleger der richtige Ansprechpartner.
Aufgrund der kürzlich ergangenen Urteile sind die Aussichten der betroffenen Anleger noch einmal verbessert worden. Die Karlsruher Richter bestätigten in ihren Entscheidungen die bereits von einigen Oberlandesgerichten festgestellte Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI. Der BGH gab zur Begründung an, dass CMI die bestehenden Aufklärungspflichten vor allem dadurch verletzt haben soll, dass die Anleger nicht hinreichend über die Funktionsweise der Versicherung aufgeklärt worden seien und ihnen zudem ein falsches Bild von den zu erwartenden Renditen gemacht worden sei.
Betroffene Anleger sollten nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung ihre rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf etwaige Schadenersatzansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, wenn sie sich falsch beraten fühlen.
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Datum: 16.10.2012 - 17:45 Uhr
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