juravendis Rechtsanwälte ++ Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, "Water Chrystal"
VG Münster, Urteil vom 09.12.2008, Az. 5 K 2015/08

(firmenpresse) - 1. Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sind gemäß § 3 Nr. 8 Halbsatz 1 LFGB Produkte, die zwar keine Lebensmittel sind, bei denen jedoch auf Grund ihrer Form, ihres Geruchs, ihrer Farbe, ihres Aussehens, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung, ihres Volumens oder ihrer Größe vorhersehbar ist, dass sie von den Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere von Kindern, mit Lebensmitteln verwechselt werden und deshalb zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden, wodurch insbesondere die Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des Verdauungskanals entstehen kann.
2. Ein Produkt mit dem Namen "Water Chrystal", welches in Blumenläden, Baumärkten und in Geschenkartikelläden in einem bedruckten Folienbeutel vertrieben wird, nach seinem Verwendungszweck als Dekorationsmittel für Blumen bestimmt ist, aus ca. 1,5 mm großen Granulatkugeln besteht, die im Wasser aufgelöst werden können und im aufgeschwemmten elastischen Zustand eine Größe von etwa 15 mm in unterschiedlichen Farben erlangen, und bei dem auf der Verpackung ein Bild mit einer durchsichtigen Kugel mit menschlichem Gesicht vor einer Pflanze abgebildet ist, kann nicht mit einem Lebensmittel verwechselt werden.
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JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät unter anderem Unternehmen der Lebensmittelbranche zu deren spezifischen lebensmittelrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung von Lebensmitteln zu anderen Produktgruppen (Arzneimittel / Kosmetika / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln, insbesondere Health Claims, sowie zu sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
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Datum: 26.02.2009 - 08:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 74380
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Kategorie:
Nahrung- und Genussmittel
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.02.2009
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