Rheinische Post: Betreuungsgeld auch für Hartz-IV-Empfänger
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soll auch Hartz-IV-Empfängern zugutekommen. Dies gelte aber nur, wenn
die Hartz-IV-Empfänger das Geld direkt in einen Riester-Vertrag oder
in eine Vorsorge für künftige Bildungskosten stecken, erfuhr die in
Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Donnerstagausgabe) aus
Fraktionskreisen. Die Koalition steht nach Informationen der Zeitung
bei den Verhandlungen um das Betreuungsgeld kurz vor dem Durchbruch.
Demnach soll das Betreuungsgeld wahlweise in bar oder eben für die
private Altersvorsorge bzw. für Bildungsinvestitionen gezahlt werden.
Wer sich für einen Riester-Vertrag oder für das Bildungssparen
entscheidet, soll zusätzlich 15 Euro pro Monat erhalten.
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Datum: 19.10.2012 - 00:00 Uhr
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