BGH Urteil: Unwirksamkeit mancher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen bestätigt

BGH Urteil: Unwirksamkeit mancher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen bestätigt

ID: 746056

Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt.



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(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen könnten so als weiter gestärkt angesehen werden. Es ist anzunehmen, dass durch das aktuelle Urteil nun klare Bedingungen zu Gunsten der Kunden herrschen dürften.

In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung vielfach nur noch geringe Beträge ausgezahlt.

Lebensversicherungen sind als Kapitalanlage weit verbreitet. Entsprechend häufig sollen die Klauseln auch zur Anwendung gekommen sein. In der Regel halten nur wenige Kunden ihre Lebensversicherung bis zum ursprünglich geplanten Ende aufrecht. Die Urteile des BGH dürften somit große Bedeutung für viele Lebensversicherungskunden haben.

Es steht zu erwarten, dass das BGH - Urteil Auswirkungen auf bestehende und auf neue Verträge haben wird. Die beanstandeten Klauseln sind nach dem Urteil jedenfalls mit sofortiger Wirkung unwirksam. Die Versicherungsnehmer werden daher, im Falle vorzeitiger Vertragskündigung, eventuell Anspruch auf Auszahlung eines höheren Auszahlungsbetrages haben, als ihnen von ihren Versicherungsgesellschaften mitgeteilt worden ist.



Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen wird geraten, ihren Versicherungsvertrag von einem erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen. Unter Umständen könnte der Vertrag von dem Urteil begünstigt sein. Auch Versicherungsnehmer von bereits zur Auszahlung gekommenen Versicherungen, könnten von dem Urteil profitieren.

Ein Rechtsanwalt, der im Versicherungsrecht versiert ist, sollte Sie bereits vor dem Vertragsschluss beraten und Ihnen des Weiteren bei der Durchführung, Beendigung und Abwicklung behilflich sein.

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Datum: 19.10.2012 - 17:45 Uhr
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