Rentner werden zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert
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Wer als Rentner oder Rentnerin von der Finanzverwaltung zur Erklärungsabgabe aufgefordert wird, sollte sich steuerlich beraten lassen. Denn zunächst muss geprüft werden, ob bei der konkreten Höhe der Renten überhaupt Steuern anfallen. Sollte dies nicht der Fall sein, reicht es aus, die Steuererklärung 2010 zu fertigen und mit deren Abgabe beim Finanzamt zu beantragen, dass die Steuerakte sofort wieder gelöscht wird.
"Fällt bei höheren Renteneinnahmen Einkommensteuer an, ist zu prüfen, ob die Steuerlast z. B. durch Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten oder behinderungsbedingte Zusatzaufwendungen gemindert werden kann", so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. Viele Senioren haben auch Kapitalerträge, von denen in den Jahren bis 2008 Zinsabschlagsteuer von 30% bzw. ab 2009 Abgeltungsteuer von 25% einbehalten wurde. Der persönliche Steuersatz ist bei Rentnern aber meist niedriger. Das führt dazu, dass die einbehaltenen Abzugssteuern teilweise erstattet bzw. angerechnet werden, so dass nur eine geringere Steuer zu zahlen ist.
"Wichtig ist, auf diese Anschreiben schnell zu reagieren", fügt Strötzel hinzu. Denn das Finanzamt wird belastende Schätzungsbescheide erlassen, wenn seitens der angeschriebenen Rentner keine Reaktion erfolgt. Dies führt für die betroffenen Rentnerhaushalte zu empfindlichen Steuernachzahlungen. Abhängig von der Höhe der Nachzahlungen kann auch noch ein Bußgeld oder gar eine Geldstrafe verhängt werden.
Die VLH hat bei vielen der von ihr beratenen Rentnerinnen und Rentnern die Erfahrung gemacht, dass die drohende Steuernachzahlung erheblich gemindert werden konnte. In manchen Fällen gab es sogar Steuererstattungen. Angeschriebene Senioren können sich gerne an eine der örtlichen Beratungsstellen der VLH wenden.
Die Fakten in Kürze:
- Derzeit schicken die Finanzämter bundesweit vielen Rentnern eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für 2010.
- Dem liegt die Auswertung der bei den Rentenversicherungen gespeicherten Renteneinnahmen zu Grunde.
- Wer seine Renteneinnahmen auch für frühere Jahre nicht erklärt hat, muss mit Nacherklärungen ab 2005, Nachzahlungszinsen und Bußgeld rechnen.
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Datum: 24.10.2012 - 10:50 Uhr
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