Flosbach/Gutting: Jahressteuergesetz verabschiedet

Flosbach/Gutting: Jahressteuergesetz verabschiedet

ID: 748618
(ots) - Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das
Jahressteuergesetz 2013 beschlossen und damit die Weichen für eine
ganze Reihe steuerrechtlicher Änderungen gestellt. Hierzu erklären
der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Klaus-Peter Flosbach MdB, und der zuständige Berichterstatter, Olav
Gutting MdB:

"Die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen kann kommen!
Die Koalition setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag
um. Unternehmen und Betriebe werden weiterhin konsequent von
Bürokratiekosten entlastet. Derzeit müssen zehn Jahre lang alle
steuererheblichen Unterlagen aufbewahren. Diese Fristen werden
schrittweise erst auf acht Jahre, dann ab 2015 sogar auf sieben Jahre
verkürzt. Nach Angaben der Bundesregierung kann sich der Aufwand für
die Unternehmen damit um bis zu 2,5 Mrd. Euro reduzieren.

Der Koalition liegen die deutschen Soldatinnen und Soldaten am
Herzen. Die Bezüge von Reservisten sollen wie bislang schon
steuerfrei bleiben. Dies halten wir angesichts der besonderen
Belastung von Reservisten, die ihr Berufsleben für die Wehrübungen
und -einsätze unterbrechen, für gerechtfertigt. Beim freiwilligen
Wehrdienst stellen wir den Grundwehrsold frei. Durch den steuerlichen
Grundfreibetrag und Pauschalen wie z. B. dem Werbungskostenabzug
werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich
verschont werden. Das Steuerrecht sollte hier ein Zeichen setzen, um
jungen Menschen für den freiwilligen Wehrdienst zu motivieren.

Ganz wichtig war uns, dass private Musik-, Tanz- und
Ballettschulen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben. Es geht hier um um
die Ausbildung unserer Jugend, weit über reine Freizeitaktivitäten
hinaus. Durch den Regierungsentwurf, der eine Neuordnung der


Befreiungsvorschriften hierzu vorsah, waren teilweise Unklarheiten
entstanden. Wir haben die Maßnahme im Gesetzentwurf gestrichen, um
hier keinerlei Zweideutigkeiten aufkommen zu lassen.

Die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen
sind insgesamt aus dem Regierungsentwurf herausgenommen worden. Dies
betrifft z.B. auch gewerbliche Fortbildungsinstitute, die damit wie
gehabt vorsteuerberechtigt bei der Umsatzsteuer sind. Den
europäischen Vorgaben, die eine Überarbeitung der bestehenden
Regelungen erfordern, werden wir nach erneuter sorgfältiger Prüfung
auch der Auswirkungen nachkommen.

In Umsetzung des Regierungsprogramms E-Mobilität werden wir die
steuerlichen Wettbewerbsnachteile für Elektro- oder
Brennstoffzellenfahrzeuge abbauen. Zu diesem Zweck wird die
Dienstwagenbesteuerung um eine Ausgleichsregelung für E-Fahrzeuge
ergänzt. Der Listenpreis als Bemessungsgrundlage wird künftig nach
bestimmten Regeln um die Kosten für das Batteriesystem gemindert."

Hintergrund:

Bei Jahressteuergesetzen handelt es sich um "Sammelgesetze", die
eine Vielzahl von Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen Bereichen
enthalten. Es geht darum, Änderungsbedarf umzusetzen, der sich z. B.
aufgrund von EU-Vorgaben oder aufgrund von Änderungen in der
höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt.

Neben den bereits genannten Änderungen sind beispielsweise auch
vorgesehen:

- Umgesetzt wird der Vorschlag des Bundesrats zu den sog.
"Goldfingerfällen". Dabei geht es um Gestaltungen, bei denen
über Auslandsgesellschaften durch den Erwerb von Edelmetallen
zunächst Verluste erzeugt werden. In späteren Jahren entstehen
bei einem Verkauf der Edelmetalle zwar Gewinne, die aber wegen
einer steuerlichen Freistellung durch ein
Doppelbesteuerungsabkommen nur über den sog.
Progressionsvorbehalt in die Besteuerung einfließen und sich bei
Steuerpflichtigen, die ohnehin dem Höchststeuersatz unterliegen,
nicht auswirken. Dem wird durch eine zeitlich versetzte
Berücksichtigung des Betriebsausgabenabzugs ein Riegel
vorgeschoben.

- Außerdem werden die Voraussetzungen geschaffen, um - nach
EDV-mäßiger Umsetzung durch die Finanzverwaltung - eine
zweijährige Geltungsdauer für Freibeträge beim Lohnsteuerabzug
zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 25.
Oktober 2012 in 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages
verabschiedet und am Freitag, dem 23. November 2012 im Bundesrat
behandelt werden. Die Steuerrechtsänderungen sind im Bundesrat
zustimmungspflichtig.



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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 24.10.2012 - 11:58 Uhr
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