Mietnomaden, Mietschuldner, Mietbetrüger

Mietnomaden, Mietschuldner, Mietbetrüger

ID: 74908

Deutliche Kostensenkung bei der Zwangsräumung.



(firmenpresse) - Der ökonomische Schaden durch Mietausfälle in Deutschland ist beträchtlich und inzwischen zu einem ernst zu nehmendem Problem geworden. Mietausfälle können durch rückständige oder ausbleibende Mietzahlungen durch den Mieter, durch Leerstand oder im Anschluss und als Folge eines Gebäudeschadens verursacht werden. Das auf die Absicherung von Mietausfallrisiken spezialisierte Unternehmen readyfact Deutschland geht davon aus, dass es rund 600.000 Fälle gibt, in denen die Miete vorsätzlich nicht gezahlt wird. Insgesamt gelten rund 30 Prozent aller Mietverhältnisse heute als belastet, da es zu unregelmäßigen Mietzahlungen kommt.

Die drohende Rezession wird aller Voraussicht nach die Mietausfälle in der Wohnungswirtschaft und bei gewerblichen Mietobjekten in den kommenden Jahren deutlich anheben. Anfang 2009 lagen die offenen Mietforderungen bereits bei 2,2 Milliarden Euro in Deutschland. Dabei sind rückständige Betriebskosten-Zahlungen nicht berücksichtigt.

Schon jetzt häufen sich die Mietausfälle, die durch Mitschuldner oder Mietnomaden verursacht werden. Das kann schnell zu einer großen Belastung für Vermieter werden, besonders wenn sie selbst auf die regelmäßigen Mieteinnahmen zur Existenzsicherung angewiesen sind. Die Folgen treffen einzelne Vermieter besonders hart. Die Belastung der Immobilienfinanzierung, der Verlust der privaten Altersvorsorge oder die Insolvenz des Vermieters können die Folge sein. „Auch notwendige Renovierungs- oder Energiesparmaßnahmen an den Gebäuden sind dann nicht mehr finanzierbar“, betont der „Haus & Grund“-Präsident Rolf Kornemann.

Um den Schaden in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu begrenzen, kann der Vermieter nach dem so genannten „Berliner Modell“ verfahren. Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 17.11.2005 (Az. I Z 45/05) eröffnet sich anstatt der zwangsweisen Räumung des Inventars durch einen Gerichtsvollzieher ein schnelleres und kostengünstigeres Verfahren. Der Vermieter kann die Räumungsvollstreckung auf die Herausgabe seines Immobilieneigentums beschränken und sein Vermieterpfandrecht geltend machen. Der Vermieter ist dann gesetzlich verpflichtet, das von ihm in Pfand genommene Inventar entweder 30 Tage sorgsam einzulagern und nach Zahlung der Forderung an den Mieter herauszugeben – oder er kann das Inventar durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator versteigern lassen.



Der durchschnittliche Schaden durch Mietschuldner beläuft sich nach Schätzung von „Haus & Grund“ auf bis zu 30.000 Euro je Fall. Darin sind Mietausfälle, Anwaltsgebühren, Gerichts- und Zwangsräumungskosten, Lagerkosten, die Beseitigung der Müllberge, die Reparatur und Renovierung und so weiter enthalten. Hingegen spart der Vermieter bei der zwangsweisen Räumung des Inventars in erheblichem Umfang Zeit und Geld, wenn er einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer einschaltet.

Auch Vermieter von Gewerbeimmobilien leiden zunehmend unter Mietausfällen, Konkursen einer Gesellschaft und Uneinbringbarkeit teils hoher Mietschulden wegen fruchtloser Pfändung am Ende eines langwierigen Rechtswegs. Bei gewerblichen Mietobjekten kann der Vermieter ebenfalls erhebliche Einsparungen erzielen, wenn er bei der Zwangsräumung nach dem „Berliner Modell“ verfährt.

Wichtig ist die Beachtung rechtlicher Vorschriften. Eine Rechtsberatung bei einem auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist ratsam.
F. Eberhard Ostermayer
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Datum: 02.03.2009 - 17:40 Uhr
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Freigabedatum: 02.03.2009

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