Verkauf von?Scheiß RTL?-T-Shirts verboten
ID: 749509
Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Es sah - auch unter Abwägung mit der Kunst- und Meinungsfreiheit - in dem Ausdruck ?Scheiß-RTL? keine Auseinandersetzung satirischer Art, sondern eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung.
Daher dürfen die T-Shirts nun nicht mehr verkauft werden.
Bei allen Fragen rund um das Markenrecht melden Sie sich jederzeit gerne ? wir bei Schutt, Waetke Rechtsanwälte sind für Sie da.
Udo Maurer
Rechtsanwalt
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.
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Datum: 25.10.2012 - 10:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
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