Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr für Menschen mit Behinderung neu geregelt
t im öffentlichen Nahverkehr für Menschen mit Behinderung neu geregelt
Unentgeltliche Beförderung ist unerlässlich
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch wurde am gestrigen Donnerstag verabschiedet. Damit werden die Fahrtkostenanteile für schwerbehinderte Menschen neu geregelt. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen mit Behinderung am Leben unserer Gesellschaft teilhaben können. Daher ist die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Kinder, Frauen und Männer im öffentlichen Personennahverkehr unerlässlich. Die Verkehrsbetriebe erhalten für die ihnen dadurch entstandenen Einnahmeverluste eine Erstattung, die vom Bund und den Ländern übernommen wird. Diese Verrechnung wird pauschal und einfacher gestaltet.
Menschen mit Behinderung leisten einen Eigenanteil. Sie kaufen eine Wertmarke bei ihrem Versorgungsamt, die für das gesamte Jahr 72 Euro kostet. Mit diesem Eigenanteil nutzen sie das gesamte Spektrum der erweiterten Angebote und des Services der Nahverkehrsbetriebe. Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger sind gänzlich von dieser Regelung befreit.
Wir begrüßen ausdrücklich die seit 2011 gültige Regelung der Deutschen Bahn, nach der das gesamte Nahverkehrsnetz für Menschen mit Behinderung freigegeben ist. Auch wenn es noch viel zu tun gibt, so ist doch der öffentliche Nahverkehr auf einem guten Weg, barrierefrei zu werden."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Unentgeltliche Beförderung ist unerlässlich
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch wurde am gestrigen Donnerstag verabschiedet. Damit werden die Fahrtkostenanteile für schwerbehinderte Menschen neu geregelt. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen mit Behinderung am Leben unserer Gesellschaft teilhaben können. Daher ist die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Kinder, Frauen und Männer im öffentlichen Personennahverkehr unerlässlich. Die Verkehrsbetriebe erhalten für die ihnen dadurch entstandenen Einnahmeverluste eine Erstattung, die vom Bund und den Ländern übernommen wird. Diese Verrechnung wird pauschal und einfacher gestaltet.
Menschen mit Behinderung leisten einen Eigenanteil. Sie kaufen eine Wertmarke bei ihrem Versorgungsamt, die für das gesamte Jahr 72 Euro kostet. Mit diesem Eigenanteil nutzen sie das gesamte Spektrum der erweiterten Angebote und des Services der Nahverkehrsbetriebe. Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger sind gänzlich von dieser Regelung befreit.
Wir begrüßen ausdrücklich die seit 2011 gültige Regelung der Deutschen Bahn, nach der das gesamte Nahverkehrsnetz für Menschen mit Behinderung freigegeben ist. Auch wenn es noch viel zu tun gibt, so ist doch der öffentliche Nahverkehr auf einem guten Weg, barrierefrei zu werden."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.10.2012 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 750723
Anzahl Zeichen: 3791
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 339 mal aufgerufen.
Datengestützter Kundenservice: Effizienzsteigerung durch intelligente CRM-Lösu ...
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Serviceanfragen nicht nur schnell, sondern auch präzise und personalisiert zu beantworten. Viele Teams verlassen sich dabei noch immer auf Erfahrung und Intuition – ein Ansatz, der bei wachsendem Anfrage ...Axonera AG Erfahrungen 2026: Sentry-Systeme und AML6-Monitoring ...
Im Jahr 2026 wird der deutsche Markt nicht mehr danach beurteilt, wie schnell ein Interface reagiert, sondern ob ein System verdächtige Muster erkennt, bevor sie in die Abwicklungslogik gelangen. Für Axonera AG liegt der Kern nicht in der Oberfläc ...Server-Formfaktoren im Vergleich: Rack, Tower und Blade ...
Wer einen Server für ein Unternehmen, ein Rechenzentrum oder eine wachsende IT-Infrastruktur auswählt, sollte nicht nur auf Prozessor, Arbeitsspeicher und Storage achten. Ebenso wichtig ist der Formfaktor. Er beeinflusst, wie viel Platz ein System ...




