BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen

BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen

ID: 752198

BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen



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(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen.

Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen sollen für unwirksam erklärt worden sein. Es bleibt zu hoffen, dass durch das aktuelle Urteil nun klare Bedingungen zu Gunsten der Kunden herrschen dürften. Die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen dürften in einer Vielzahl von Fällen somit als weiter gestärkt angesehen werden.

Den Versicherten wurden im Falle der vorzeitigen Kündigung aufgrund von Verrechnungen vielfach nur noch geringe Beträge ausgezahlt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen.

In der Regel halten nur wenige Kunden ihre Lebensversicherung bis zum ursprünglich geplanten Ende aufrecht. Lebensversicherungen sind als Kapitalanlage weit verbreitet. Entsprechend häufig sollen die Klauseln auch zur Anwendung gekommen sein. Es ist zu erwarten, dass das Urteil des BGH somit große Bedeutung für viele Lebensversicherungskunden haben wird.

Es werden vor Allem Auswirkungen auf bestehende und auf neue Verträge erwartet. Viele Versicherungsnehmer werden daher, im Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung, eventuell Anspruch auf Auszahlung eines höheren Auszahlungsbetrages haben, als ihnen von den Versicherungsgesellschaften mitgeteilt worden ist. Die beanstandeten Klauseln sind nach dem Urteil jedenfalls mit sofortiger Wirkung unwirksam.



Ein Rechtsanwalt, der im Versicherungsrecht versiert ist, sollte Sie bereits vor dem Vertragsschluss beraten und Ihnen des Weiteren bei der Durchführung, Beendigung und Abwicklung behilflich sein.

Unter Umständen könnte der Vertrag von dem Urteil begünstigt sein. Auch Versicherungsnehmer von bereits zur Auszahlung gekommenen Versicherungen könnten von dem Urteil profitieren. Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen wird angeraten, ihren Versicherungsvertrag von einem erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen.

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Datum: 30.10.2012 - 10:30 Uhr
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