Das Fleischer-Handwerk - ein traditioneller Ernährungsberuf - erhält neue Meisterprüfungsverordnung
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Diese tritt am 1. Januar 2013 in Kraft
Bei dem Fleischer-Handwerk handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung für die selbstständige Berufsausübung obligatorisch ist.
Zum Fleischer-Handwerk:
Das Berufsbild des Fleischers oder - je nach Region - des Metzgers unterlag in den letzten Jahren einem ernomen Wandel. Schwere körperliche Tätigkeiten sind passé, moderne Werkzeuge und Maschinen erleichtern den handwerklichen Alltag.
Von alters her, und so auch heute noch, steht das Fleischer-Handwerk für qualitativ hochwertige Fleisch- und Wurstwaren. Auswahl und Einkauf des "Rohmaterials", dessen Verarbeitung und Veredelung, Herstellung von Fleisch- und Wurstspezialitäten oder küchenfertiger Produkte gehören zu dem breiten Spektrum der Aufgaben des Fleischers.
Die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen und sicheren Lebensmitteln ist für die Gesellschaft ein lebenswichtiges Grundbedürfnis. Lebensmittel müssen heutzutage nicht nur individuellen Verbrauchererwartungen genügen, sondern auch speziellen Ernährungsbedürfnisen gerecht werden. Sie müssen daher von der Biogenese der Inhaltsstoffe bis zur Ernährungsphysiologie ganzheitlich betrachtet werden. Nur so lässt sich die Bearbeitungs- und Verarbeitungstechnologie für Fleisch- und Wursterzeugnisse schonend gestalten und fortentwickeln.
Wer sich für das Fleischer-Handwerk entscheidet, entscheidet sich für einen modernen wie traditionellen Ernährungsberuf in einem der bedeutendsten und personalstärksten Handwerkszweige - nicht von ungefähr arbeiten über 150.000 Menschen in Deutschlands Fleischerfachgeschäften, bei denen Kreativität und Teamarbeit ebenso wie Dienstleistungs- und Servicedenken den Alltag bestimmen.
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Datum: 30.10.2012 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin
Kategorie:
Bildung & Beruf
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