Auch für Kinder dieälter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen
ID: 753070
Auch für Kinder dieälter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Familienrecht.html nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) kann unter Umständen ein Unterhaltsanspruch für die die Kinder betreuende Mutter bestehen. Auch wenn ein Kind die Altersgrenze von drei Jahren überschreitet.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt.
Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die Kinder zwar keine Einrichtung besuchen, aber eine entsprechende Einrichtung zur Verfügung steht und die Kinder die Möglichkeit hätten diese zu besuchen.
In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter Unterhalt verlangt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags sollen die Kinder in der Schule gewesen sein. An den Nachmittagen hätten die Kinder regelmäßig an Trainingseinheiten in Sportvereinen teilgenommen. ohne die Unterstützung der Mutter soll es den Kindern nicht möglich gewesen sein zu den Sportstätten zu gelangen, da die Sportvereine sich nicht so nah am Wohnhaus der Kinder befunden hätten. Eine andere zumutbare Möglichkeit für die Kinder habe es nicht gegeben um zu ihren Sportclubs zu gelangen. Die Unterstützung der Mutter sei somit unausweichlich gewesen, sodass die Mutter einer Vollzeitbeschäftigung nicht nachgehen konnte.
Auch wenn am Vormittag ein Kindergarten die Schule oder eine ähnliche Institution besucht wird und die Kinder dann nur am Nachmittag auf die Hilfe des betreuenden Elternteils angewiesen sind, solle ein teilweiser Betreuungsbedarf vorliegen. Dieser teilweise Betreuungsbedarf kann dann unter Umständen die Grundlage für den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils darstellen.
Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht, bei einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt sind Ihre Rechtsfragen in guten Händen. Im Familienrecht sollten Sie von einem Rechtsanwalt beraten werden, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertreten kann.
http://www.grprainer.com/Familienrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 31.10.2012 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 753070
Anzahl Zeichen: 2728
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 447 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch für Kinder dieälter sind als drei Jahre soll ein Unterhaltsanspruch bestehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Kündigung wegen schlechter Arbeitsqualität ...
Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen. Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. - Der Arbeitnehmer hat über einen läng
Neue Westfälische (Bielefeld): Neue Westfälische Bielefeld Bärbel Höhn: Altmaier soll seinen Job machen ...
Die stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Bärbel Höhn, hat die Energiepolitik von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) scharf kritisiert. "Ich habe den Eindruck, dass Herr Altmaier mal einfach seine Arbeit machen sollte", sagte Höhn der in Bielefeld ersche
Rheinische Post: Bundesregierung lehnt Vorschlag der Monopolkommission ab / Erneuerbare-Energien-Gesetz soll weiter entwickelt werden ...
Die Bundesregierung hat die Forderung der Monopolkommission zurückgewiesen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuschaffen und durch ein marktkonformes Quotenmodell zu ersetzen. "Dem Vorschlag der Monopolkommission zur Einführung eines Quoteninstruments anstelle des EEG kann die Bunde
Badische Neueste Nachrichten: Neue Offenheit ...
So viel Offenheit war noch nie. Peer Steinbrück, einst Finanzminister in der Großen Koalition und nun SPD-Herausforderer von Angela Merkel, hat sich dem starken öffentlichen Druck gebeugt und auf Euro und Cent offengelegt, was er seit 2009 neben seiner Tätigkeit als einfacher Bundestagsabgeor




