BGH: Haftung von eBay auch ohne Nachweis der Rechtsverletzung möglich
ID: 754437
Ein Nachweis (Beleg) der Rechtsverletzung durch den Verletzten sei ausnahmsweise nur dann erforderlich, wenn schutzwürdige Interessen des Betreibers des Online-Marktplatzes dies rechtfertigen würden.
(BGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 57/09)
Unsere Meinung
Das Problem ist immer wieder, wie konkret der Betreiber eines Internet-Portals über eine auf seinem Portal stattfindende Rechtsverletzung informiert werden muss. Schließlich sitzt der Betreiber des Internet-Portals zwischen den Stühlen. Entfernt er bspw. zu Unrecht ein Angebot, ein Posting o.ä., dann kann er schnell auch Ansprüche des betreffenden Nutzers gegen sich haben. Also versucht sich der Betreiber abzusichern und verlangt konkrete Nachweise.
Der BGH hat jetzt aber gesagt, dass in der Regel nur der konkrete Hinweis genügt. Der Hinweis muss aber zumindest so konkret und schlüssig sein, dass die Frage, ob der Inhalt entfernt werden muss oder nicht, leicht zu entschieden ist. Und zwar ohne anwaltlichen Rat.
Nur im Ausnahmefall muss also ein Nachweis erbracht werden, also zum Beispiel die Registereintragung der Marke o.ä.
Wenn Sie Fragen zu diesem Problem haben, dann beraten wir Sie gerne.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.
Datum: 02.11.2012 - 08:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 754437
Anzahl Zeichen: 2266
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 408 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Haftung von eBay auch ohne Nachweis der Rechtsverletzung möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).