Weiß: Rentenbeschluss verbessert Schutz langjähriger Arbeitnehmer vor Armut im Alter
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auf den heutigen Montag die Einführung einer Lebensleistungsrente
vereinbart. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
"Mit ihrer Vereinbarung stärkt die unionsgeführte Koalition die
Leistungsbezogenheit als Grundprinzip der Rentenversicherung. Auch
unter erschwerten demografischen Bedingungen kann ein
geringverdienender Arbeitnehmer, der ein Leben lang arbeitet und
vorsorgt, künftig davon ausgehen, dass seine Rente über dem Niveau
der Grundsicherung liegen wird und ihm der Gang zur
Grundsiche-rungsbehörde erspart bleibt.
Durch eine Verbesserung der Beitragszeiten wird zugleich auch
Lebensleistung in Form von Erziehungs- oder Pflegeleistungen
honoriert. Damit wird der Schutz insbesondere von Frauen vor
Altersarmut gestärkt. Gleiches gilt für das Risiko, aufgrund einer
Erwerbsminderung in Armut zu fallen. Auch hier kommt es zu einer
besseren Bewertung von Beitragszeiten.
Die vereinbarte Lebensleistungsrente ist systemgerecht, weil sie
aus Steuergeldern und nicht aus Beitragsmitteln finanziert wird. Sie
ist so ausgerichtet, dass sie angesichts der begrenzten finanziellen
Spielräume zielsicher da ansetzt, wo tatsächlich Bedürftigkeit droht.
Die Bundesregierung hält mit ihrem Beschluss Wort bei der Ankündigung
in der Koalitionsvereinbarung, den Schutz langjähriger
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Altersarmut in der Zukunft
wirksam zu verbessern."
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Datum: 05.11.2012 - 10:54 Uhr
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