Neue OZ: Kommentar zu Terrorismus / Antiterrordatei
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Bei der mündlichen Verhandlung über die Antiterrordatei haben die
Karlsruher Richter Augenmaß bewiesen. Sie zweifeln an Teilen der
Maßnahme gegen Anschläge, planen aber wohl nicht, das gesamte Gesetz
zu kippen. Das wäre auch zu viel des Guten.
Bundesinnenminister Friedrich hat in Karlsruhe zu Recht darauf
hingewiesen, dass das Bedrohungspotenzial durch Terroristen hoch
bleibt. Demokratien können auf Dauer nur funktionieren, wenn sie
wehrhaft sind. Grundsätzlich ist gegen die Antiterrordatei daher
nichts einzuwenden.
Der Teufel liegt aber im Detail. Auch die Verfassungshüter melden
hier Zweifel an. Zwei Punkte stören sie vor allem: Erstens haben sie
datenschutzrechtliche Einwände. So ist ihnen offenbar der
Personenkreis zu unscharf umschrieben, der von der Datei erfasst
wird. Auch wüssten die Richter gerne mehr darüber, welche Behörde
wann Zugang zu welchen Daten hat. Daran machen die Richter ihren
zweiten Kritikpunkt fest: Sie argwöhnen, die Datenbank könnte gegen
das Trennungsgebot zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher
Arbeit verstoßen, das in Deutschland aus guten historischen Gründen
Tradition hat.
Die Antiterrordatei sollte nur bestehen, wenn sie auch in diesen
Punkten überzeugt. Sonst könnte sie Rechtsgrundsätze aufweichen, ohne
die es keine wirklich offene Gesellschaft geben kann. Auch darin
liegt eine Gefahr für die Demokratie.
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Datum: 06.11.2012 - 22:00 Uhr
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