Voßhoff: Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung wird umgesetzt

Voßhoff: Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung wird umgesetzt

ID: 759553
(ots) - Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit
den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf zum
Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung verabschiedet. Hierzu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

"Die Koalition hat mit dem Gesetzentwurf einen modernen Vollzug
der Sicherungsverwahrung beschlossen, der sich deutlich vom
Strafvollzug unterscheiden wird. Damit gewährleisten wir, dass auch
in Zukunft die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern, die ihre Strafe
vollständig verbüßt haben, geschützt wird.

Das sogenannte Abstandsgebot wird künftig den Vollzug der
Sicherungsverwahrung bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies
in einer wegweisenden Entscheidung vom 4. Mai 2011 vorgegeben. Bisher
ähnelt die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern
der Vollstreckung einer Haftstrafe. Das Abstandgebot verlangt nun,
dass Täter, die zum Schutz der Bevölkerung nach Verbüßung ihrer
Strafe nicht freikommen, im Vollzug deutlich besser gestellt werden
als Strafgefangene. Der Gesetzentwurf setzt dies konsequent um.
Permanent gefährliche Täter werden in Zukunft in speziellen
Einrichtungen untergebracht und umfassend betreut.

Damit hat die Koalition ein für die Sicherheit unserer Bürgerinnen
und Bürger außerordentlich wichtiges Reformvorhaben abgeschlossen.
Bereits im Jahr 2010 haben wir Voraussetzungen für die Anordnung der
Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert. Die Gerichte können
seitdem unter erleichterten Vorgaben im Urteil eine
Sicherungsverwahrung vorbehalten. Bevor der Täter seine Strafe
verbüßt hat, muss dann darüber entschieden werden, ob er so
gefährlich ist, dass seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
angeordnet werden muss. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte diese


neuen Möglichkeiten nutzen werden. Wir werden sehr aufmerksam
verfolgen, ob sich in Zukunft noch Bedarf für eine nachträgliche Form
der Sicherungsverwahrung ergeben wird und entsprechend handeln."



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Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 09.11.2012 - 12:38 Uhr
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