Schutzvereinigung für Anleger erwirbt Klagebefugnis
ID: 761488
- Jackwerth: "Wir sind jetzt die Wächter der Verbraucherechte bei
Finanzanlagen"
Neben 76 weiteren Verbänden - darunter fast ausschließlich
Verbraucherverbände und Mietervereinigungen - wurde die SfA jetzt vom
Bundesamt für Justiz in die Liste der "qualifizierten Einrichtungen"
eingetragen. Dadurch ist der Verein berechtigt, Klage zu erheben,
wenn Rechte der Allgemeinheit verletzt wurden. Das sogenannte
Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) eröffnet allen qualifizierten
Einrichtungen die Möglichkeit, zum Beispiel bei unwirksamen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verantwortlichen auf
Unterlassung oder auf Widerruf in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der
Verein mehr Möglichkeiten, um allgemein gegen
verbraucherschutzwidrige Praktiken vorzugehen, die im
Geschäftsbetrieb beispielsweise einer Bank begangen wurden. "Wir
fordern alle geschädigten Kapitalanleger auf, uns mitzuteilen, wenn
ihrer Meinung nach gegen Verbraucherrechte bei Finanzanlagen
verstoßen wurde", sagt Angelika Jackwerth, Geschäftsführerin der SfA.
"Wir sind jetzt die Wächter der Verbraucherrechte bei Finanzanlagen
und werden mit unseren Vertragsanwälten prüfen, ob und wann Klage
erhoben werden kann."
Die Schutzvereinigung für Anleger vertritt rund 750 Mitglieder,
die vor allem bei Kapitalanlagen in geschlossenen Fonds teils
erhebliche Verluste erlitten haben. Ihre Mitglieder unterstützt die
SfA durch Beratung und vielfältige Informationen, durch
öffentlichkeitswirksame Aktionen und Gutachten sowie durch
Pressearbeit und die Vermittlung rechtlicher Unterstützung.
Weitere Informationen unter: www.sfa-verein.de Für Rückfragen:
Schutzvereinigung für Anleger e. V. Carl-Ronning-Straße 9 28195
Bremen Tel. 0421 - 6206580 info@sfa-verein.de
Pressekontakt:
Schutzvereinigung für Anleger e. V.
Angelika Jackwerth - Geschäftsführung
Tel. 0421 - 620658 0
Fax 0421 - 620658 29
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Datum: 13.11.2012 - 10:00 Uhr
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