BRACHT-BENDT / BUSCHMANN: FDP lehnt auch abgeschwächte Frauenquote der EU-Kommission ab

BRACHT-BENDT / BUSCHMANN: FDP lehnt auch abgeschwächte Frauenquote der EU-Kommission ab

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BRACHT-BENDT / BUSCHMANN: FDP lehnt auch abgeschwächte Frauenquote der EU-Kommission ab



(pressrelations) -
BERLIN. Zur Billigung des Richtlinienvorschlags zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Führungspositionen durch die Europäische Kommission erklärt der Vorsitzende der AG-Recht der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN und die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole BRACHT-BENDT:

BUSCHMANN: Eine Zwangsquote bringt nichts. Die europaweit etwa 5000 betroffenen Unternehmen werden die Quote schlicht umgehen, indem sie die Aufsichtsräte mit Alibi-Positionen aufblähen. Die große gesellschaftspolitische Herausforderung, für gleiche Karrierechancen von Frauen und Männern zu sorgen, lässt sich nicht durch reine Symbolpolitik wie der Quote lösen.

BRACHT-BENDT: Von einem Sieg für EU-Kommissarin Viviane Reding zu sprechen, ist maßlos übertrieben. Ob das Europaparlament und der Ministerrat die Forderung nach einer 40 Prozent-Quote für Frauen in Aufsichtsräten mittragen werden, bleibt fraglich. Der Gesetzesentwurf, dem die EU-Kommissare jetzt zugestimmt haben, ist deutlich abgeschwächt gegenüber dem eigentlichen Entwurf von Viviane Reding. Völlig überzogene Sanktionen wie die Streichung von EU-Förderungen, wenn die Quote vom Unternehmen nicht eingehalten wird, sind erfreulicherweise ohnehin schon gestrichen.

Hintergrund:
Empirische Studien belegen, dass die einfache Gleichung "Frauen oben sorgen für mehr Frauen im Führungsnachwuchs unten" nicht funktioniert. Um mehr Frauen den Weg in Führungspositionen frei zu machen, muss Vielfalt auf allen Ebenen geschaffen werden. Wenn die Zahl der Frauen im mittleren Management deutlich steigt, erübrigen sich dirigistische Eingriffe durch den Gesetzgeber. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht.

Die Europäische Kommission schlägt in ihrer Richtlinie vor, europaweit eine nationale gesetzliche Frauenquote einzuführen, nach der bis 2020 mindestens 40 Prozent aller nichtgeschäftsführenden Aufsichtsratsposten in börsennotierten Unternehmen mit Frauen besetzt sein müssen. Börsennotierte öffentliche Unternehmen sollen diese Quote bereits ab 2018 erfüllen. Kleine und mittlere Unternehmen sowie nicht börsennotierte Gesellschaften sollen von dieser Regelung ausgenommen sein. Zusätzlich verpflichtet der Richtlinienvorschlag börsennotierte Unternehmen, eine Flexi-Quote für geschäftsführende Direktoren und Vorstandsmitglieder einzuführen.


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Datum: 14.11.2012 - 17:15 Uhr
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