Steuerschätzung wegen verpaßter Termine

Steuerschätzung wegen verpaßter Termine

ID: 765419

Wie Sie sich verhalten müssen, wenn Ihnen geschätzte Steuerbescheide zugesandt werden



(firmenpresse) - Der Unternehmer hat an viele Termine zu denken: Terminzusagen beim Kunden, Fälligkeiten von Krediten und viele mehr. Aber auch für das Finanzamt sind viele Fristen einzuhalten: Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen monatlich abgegeben werden, Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen müssen einmal jährlich abgegeben werden, dazu muss aber der Jahresabschluss erstellt werden.
Viele dieser Termine können nerven.

Wenn Sie keinen Steuerberater haben, sondern die Meldungen für das Finanzamt selbst erstellen, müssen Sie die Belege selbst mühevoll heraussuchen und zusammentragen. Dabei kann es passieren, dass die Abgabetermine beim Finanzamt verpasst werden.

Solche Fristversäumnis kann teuer werden.

Im Normalfall verschickt das Finanzamt Erinnerungen an die Abgabe der Steuererklärung, aber nicht endlos. Schließlich werden geschätzte Steuerbescheide mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verschickt. Diese Schätzungen sind meist höher, als die tatsächliche Steuerschuld - aber der Unternehmer soll auch zur Abgabe gezwungen werden.

Liegt so ein geschätzter Steuerbescheid auf dem Tisch, sollte unverzüglich gehandelt werden. Gegen den geschätzten Steuerbescheid besteht grundsätzlich nur ein Monat Einspruchsfrist und diese Frist muss eingehalten werden.
Jetzt muss die richtige Steueranmeldung oder Steuererklärung abgeben werden, um die Steuerfestsetzung auf die richtige Höhe zu berichtigen. Und es muss ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für die Differenzbeträge gestellt werden, denn sonst kann das Finanzamt auch die zu hohe Steuer im Wege von Vollstreckungsmaßnahmen kassieren.

Diesen Einspruch, die Aussetzung der Vollziehung und alle weiteren Anträge können Sie allein stellen und beim Finanzamt einreichen. Sie können aber auch einen fachkundigen Steuerberater beauftragen. So können Sie sicher sein, dass das Finanzamt nur die Steuer in der richtigen Höhe von Ihnen bekommt.





Günter Zielinski, Steuerberater in Hamburg
E-Mail info@steuerberater-zielinski.de
Internet www.Steuerberater-zielinski.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Steuerberatungsbüro Zielinski berät seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des Steuerrecht. Das Kanzlei-Team setzt sich aus Fachexperten für viele Steuerrechtsfragen zusammen, insbesondere für Fragen rund um das Verfahrensrecht (Einsprüche, Klagen, Betriebsprüfungen) bieten Ihnen die Fachexperten fundierte Lösungen an.
Darüberhinaus wird eine fundierte Beratung in Finanzierungsfragen, insbesondere Finanzierungen durch öffentliche Fördermittel, angeboten.

Günter Zielinski ist neben seiner Tätigkeit als Steuerberater auch Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Fördermittelberater



PresseKontakt / Agentur:

Steuerberater Günter Zielinski
Günter Zielinski
Rolfinckstrasse 37
22391 Hamburg
g.zielinski(at)steuerberater-zielinski.de
040 536 40 10
http://www.steuerberater-zielinski.de



drucken  als PDF  ERS: Sixt Aktiengesellschaft / 9-Monatsbericht 2012 Erfolgreiche Post Merger Integration macht den Unterschied beim Unternehmenskauf.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.11.2012 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 765419
Anzahl Zeichen: 2278

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040 536 40 10

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 273 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerschätzung wegen verpaßter Termine"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Günter Zielinski (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Steuerzahlung trotz Einspruch ...
Steuerzahlung beim Einspruch Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und sind nach einer Prüfung dieses Steuerbescheides der Überzeugung, dass dieser Steuerbescheid falsch ist. Es muss also ein Einspruch eingelegt werden, innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat. Aber auch bei der Ei

Kontopfändung durch Finanzamt ...
Wenn die fälligen Steuern nicht bezahlt werden oder bezahlt werden können, hat das Finanzamt eine Reihe von Möglichkeiten dem Unternehmer das Leben schwer zu machen. Eine von den Möglichkeiten ist die Pfändung des Bankkontos - der Kontoinhaber kann nicht mehr über das Konto verfügen, auch

Streit mit dem Finanzamt ...
Der Staat will Geld einnehmen - und für diese Einnahmen ist das Finanzamt der wichtigste Partner des Finanzministers Das Finanzamt verschickt Steuerbescheide und wenn sich Steuerzahlungen daraus ergeben, werden diese Forderungen mit allen Mitteln eingetrieben. Da stellt sich die Frage:


Weitere Mitteilungen von Steuerberater Günter Zielinski


Private Krankenversicherung: Im Test trennt sich die Spreu vom Weizen ...
Testinstitute sowie Rating-Agenturen, die die Unternehmen in regelmäßigen Abständen genauer unter die Lupe nehmen, gibt es mittlerweile in großer Zahl. Besonders beliebt sind dabei beispielsweise die Analysen von "Stiftung Warentest" und deren Ableger "Finanztest", "Foc

ERS: Sixt Aktiengesellschaft / 9-Monatsbericht 2012 ...
Sixt Aktiengesellschaft / 9-Monatsbericht 2012 / ERS-Dokument übermittelt von news aktuell an das Exchange Reporting System (ERS) der FWB/Deutsche Börse AG gemäß §§ 65 ff Börsenordnung. Folgende PDF-Dokumente liegen vor: - 9-Monatsbericht deutsch - 9-Monatsbericht englisch -----------------

Betriebshaftpflicht für Heilwesen: neuer Vergleichsrechner mit günstigen Tarifen ...
Das Internetportal vergleichen-und-sparen.de der iak! GmbH stellt in dieser Woche den neuen Vergleichsrechner zur Betriebshaftpflicht für Berufsgruppen aus dem Heilwesen vor. Für über 50 Berufe im Bereich Heilwesen wie Logopäden, Ergotherapeuten, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, können di

Der Russell-Index für Griechenland verzeichnet trotz Finanzkrise und Volatilität im bisherigen Jahresverlauf bis zum 13.11.2012 eine Rendite von 15,9% ...
(ddp direct) SEATTLE, WA -- (Marketwire) -- 11/16/12 -- Der Russell Greece Index weist eine Rendite von 15,9% im bisherigen Jahresverlauf bis zum 13. November 2012 auf - und dies trotz der laufenden Beratungen der Regierungen in der Eurozone hinsichtlich des Euro-Rettungsschirms für Griechenland. Z


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z