Für mehr energetische Transparenz auf dem Immobilienmarkt / Mieterbund und geea fordern Energielabel für Immobilien in der EnEV 2013
ID: 765551
Gebäude-Energie-Effizienz (geea) plädieren dafür, mit der neuen
Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energielabel im Energieausweis
und in Immobilienanzeigen einzuführen. Das betonten beide Verbände in
der heutigen Anhörung zur EnEV-Novelle, zu der das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geladen
hatten. Die bisherige Regelung im Referentenentwurf der EnEV sieht
vor, dass der Energiekennwert in Immobilienanzeigen nur angezeigt
werden muss, wenn ein Energieausweis bereits vorliegt. Wurde kein
Energieausweis im Vorfeld ausgestellt, entfällt diese Pflicht.
"Sinnvoll ist eine Klasseneinteilung der Energiekennwerte in
Immobilienanzeigen und im Energieausweis, analog zur weißen Ware. Ein
vom Verbraucher gelerntes Klassenlabel sollte zukünftig in der EnEV
verankert werden. Der Wert sollte im Vorfeld durch einen
Energiebedarfsausweis ermittelt werden. Jede andere Regelung würde zu
großer Verunsicherung am Markt führen, da es ohne ersichtlichen Grund
manche Anzeigen mit und manche Anzeigen ohne ausgewiesenen Kennwert
geben würde", forderte Lukas Siebenkotten, Direktor des DMB.
"Bei der Umsetzung der EnEV in punkto Qualitätssicherung von
Energieausweisen muss ein möglichst einfaches und bundeseinheitliches
Verfahren gefunden werden. Ein wirksames, flächendeckendes Vorgehen
stärkt die Verlässlichkeit von Energieausweisen für den Verbraucher.
Damit einhergehen sollte eine unbürokratische Registrierung und
Überprüfung von Energieausweisen mit Stichprobenkontrollen. Hier
bietet sich das Verfahren des 'Gütesiegels Energieausweis' der dena
an", sagte Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der
Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und Sprecher der Allianz für
Gebäude-Energie-Effizienz (geea).
Die Energieeinsparverordnung definiert die energetischen
Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent
des Endenergieverbrauchs verantwortlich sind. Die EnEV ist die
wesentliche rechtliche und planerische Grundlage im Bereich
Energieeffizienz für alle Bauvorhaben (Bestandssanierungen und
Neubauten). Bei der Gebäudesanierung greift ein Großteil der
Anforderungen der EnEV erst, wenn der Eigentümer ohnehin eine
Sanierung durchführt. In der EnEV werden Anforderungen in deutsches
Recht umgesetzt, die aus der Neufassung der Europäischen
Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) und der
EU-Energieeffizienzrichtlinie resultieren.
Das vollständige geea-Positionspapier zur Novellierung der EnEV
steht unter www.geea.info zur Verfügung.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Axel Scheelhaase,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-740, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
scheelhaase@dena.de, Internet: www.dena.de
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Datum: 19.11.2012 - 10:54 Uhr
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