GOLDMANN / SCHÄFFLER: Bessere Anlageberatung mit Augenmaß
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GOLDMANN / SCHÄFFLER: Bessere Anlageberatung mit Augenmaß
Es ist höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung der Verbesserung des Verbraucherschutzes von Anlegern annimmt. Die bisherige dreijährige Verjährungsfrist ab Vertragsschluss ist zu kurz, denn in dieser Zeit bemerkt der Kunde oft nicht, dass er falsch beraten wurde.
Die Dokumentationspflichten dürfen nicht zu weit gefasst werden. Die bisherige Anlageberatung leidet nicht unter zu wenig Papier, sondern unter zu wenig verständlicher Information für die Kunden.
Eine Dokumentation der Beratung als Nachweis, dass der Kunde ordnungsgemäß beraten wurde, werden die Banken im eigenen Interesse erstellen.
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Datum: 10.03.2009 - 16:17 Uhr
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