Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels
ID: 76928
Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels
Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in Wiesbaden. Mit Schreiben vom 25. April 2006 verlangte die Klägerin von den Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung der Grundmiete von 374,50 € auf 407,54 € (= 6,74 €/m²). Zur Begründung des Erhöhungsverlangens berief sich die Klägerin unter Erläuterung der begehrten Mieterhöhung auf den Mietpreisspiegel der Landeshauptstadt Wiesbaden (Stand 1. Januar 2006). Die Klägerin wies im Mieterhöhungsverlangen darauf hin, dass der Mietspiegel unter anderem beim Mieterschutzverein in Wiesbaden erhältlich sei und in ihrem Kundencenter eingesehen werden könne. Die Beklagten stimmten der Mieterhöhung nicht zu.
Das Amtsgericht hat die auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtete Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung an das Berufungsgericht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beifügung des Mietspiegels zur ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens nicht erforderlich, wenn dieser allgemein zugänglich ist. In einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Prüfung der Angaben des Vermieters auf den ohne weiteres zugänglichen Mietspiegel zuzugreifen. Nichts anderes gilt, wenn die Einsichtnahme in den Mietspiegel wie im hier zu entscheidenden Fall im Kundencenter des Vermieters gewährleistet ist. Die Beifügung des Mietspiegels ist auch nicht deswegen erforderlich, um eine rechtliche Beratung des Mieters - etwa durch einen Rechtsanwalt - zu ermöglichen, weil dessen Kenntnis von dem Inhalt des Mietspiegels vorausgesetzt werden kann.
Das Berufungsgericht wird nunmehr festzustellen haben, ob das Mieterhöhungsverlangen materiell berechtigt ist.
Urteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08
AG Wiesbaden - Urteil vom 5. April 2007 - 91 C 5091/06-19
LG Wiesbaden - Urteil vom 14. Dezember 2007 - 3 S 44/07
Karlsruhe, den 11. März 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 11.03.2009 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 76928
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 384 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Kompliment an alle Frauen: Damen haben beim Online-Seitensprungnetzwerk Direct-Date freien Eintritt ...
ernheim - Ohne Wenn und Aber: Das Online-Seitensprungnetzwerk Direct-Date (www.seitensprungnetz.de) bietet für Frauen eine vollständig kostenlose Mitgliedschaft an. Im Gegensatz zu zahlreichen Mitbewerbern, die bei genauerem Hinsehen gern verschiedene Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingunge
Postchef Frank Appel richtet Konzern mit Strategie 2015 auf die Zukunft aus ...
- Neuer Name Deutsche Post DHL unterstreicht Zwei-Säulen-Strategie mit Brief und Logistik - Konzernbereich BRIEF mit Schwerpunkt auf Qualität und Einführung - DHL wird bereichsübergreifende Zusammenarbeit stärken - Organisches Wachstum von ein bis zwei Prozentpunkten über Markt für alle Ge
Ein Haus zum Verlieben: Regiohaus lässt mit „first love“ die Herzen der Bauherren und -frauen höher schlagen ...
Memmingen (jm). Die erste Liebe – eigentlich gibt es sie ja nur einmal im Leben. Aber das stimmt so nicht mehr. Denn ab sofort bietet die Regiohaus Bau GmbH ein Haus zum Verlieben an. „First love“ heißt der neue Traum in Massivbauweise, der die Herzen von Bauherren und -frauen höher schlagen
Fraport-Verkehrszahlen im Februar: Kaum Veränderungen gegenüber Januar – Schaltjahr-Effekt 2008 täuscht ...
– Der Verkehrsrückgang in Frankfurt liegt im Februar auf dem Niveau des vorangegangenen Januars, der bereits durch die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise geprägt war. Trotz der absolut größeren Minuswerte hat eine Beschleunigung der Negativ-Entwicklung nicht stattgefunden: Die höheren
Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts ...
a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzun




