Dieärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren der Polizei, Zoll und Bundespolizei (Teil 1)
Die GEPAV Gesellschaft für Personalauswahlverfahren Achim Dupke informiert im ersten Teilüber die wichtigsten gesundheitlichen Anforderungen.Im zweiten Teil informiert die GEPAVüber die möglichen Ausschlusskriterien im Auswahlverfahren der Polizei, Zoll und Bundespolizei.
Sind diese gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllt, ist eine Ausbildung oder Studium bei der Polizei,dem Zoll oder der Bundespolizei nicht möglich.
Im später folgenden zweiten Teil werden darauf die Ausschlussgründe aufgeführt, welche zur Ablehnung des Bewerbers führen können.
Teil 1 -Gesundheitliche Anforderungen-
Der BMI ( Body-Mass-Index ) beträgt zwischen 18 bis 27,5 KG/m2.
Es dürfen keine funktionelle oder die Bewegung einschränkende Behinderungen vorliegen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen. Hier stehen die Untersuchungen des Skellettapparates und der Gelenke und Gelenkverbindungen im besonderen Fokus.
Es muss ein ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe vorhanden sein. Träger von Sehhilfen fordern ein entsprechendes Formblatt direkt bei der Bewerbung bei der Polizei und den anderen Diensten an.
Es ist ein gutes Farbunterscheidungssehen und ein räumliches Sehvermögen vorhanden.
Das Herz-und Kreislaufsystem muss uneingeschränkt leistungsfähig sein. Die Anforderungen sind hierbei besonders auf die Ausdauerleistung ausgerichtet. Die Empfehlung an die Bewerber ergeht dahin, sich mit Hilfe von regelmäßigem Ausdauertraining auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten.
Mund und Zähne müssen gesund sein. Das Gebiss muss saniert und kariesfrei sein.Es darf kein herausnehmbarer Zahnersatz vorhanden sein, also keine Teil- oder Ganzprothese der Zähne.
Das Hormonsystem muss gesund und ausgeglichen sein.
Bei schwerwiegenden Erkrankungen, Operationen, Unfällen innerhalb der letzten fünf , z.T. bis zehn Jahren, und bei noch andauernden Behandlungen, werden eventuell die medizinischen Behandlungsberichte angefordert werden. Alle hier genannten Anforderungen unterliegen letztlich immer der Bewertung des untersuchenden Polizeiarztes, können erweitert werden und sind keinesfalls als abschließend oder vollständig zu betrachten.Der folgende zweite Teil informiert über die Ausschlussgründe vom Studium oder der Ausbildung bei der Polizei, Zoll und Bundespolizei.
Auf den Seiten der GEPAV www.traumberuf-polizei.de können sich Interessenten umfassend über das Auswahlverfahren der Polizei und die verschiedenen unterschiedlichen Einstellungstests und Einstellungsprüfungen der Polizei informieren.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die GEPAV Gesellschaft für Personalauswahlverfahren Achim Dupke mit Verwaltungssitz im westfälischen Rüthen Kreis Soest ist ein Seminarunternehmen im Bereich der beruflichen Bildung.Hervorgegengen ist die GEPAV aus der seit über dreissig Jahren bestehenden psychologischen Beratungspraxis von Achim Dupke.
GEPAV Gesellschaft für Personalauswahlverfahren Achim Dupke
Achim Dupke
Friedrich-Spee-Str. 12
59602 Ruethen
gepav-personal(at)t-online.de
02952 89276
http://www.traumberuf-polizei.de
Datum: 28.11.2012 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 772341
Anzahl Zeichen: 3412
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Achim Dupke
Stadt:
Ruethen
Telefon: 02952 89276
Kategorie:
Bildung & Beruf
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 477 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Dieärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren der Polizei, Zoll und Bundespolizei (Teil 1)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GEPAV Gesellschaft für Personalauswahlverfahren Achim Dupke (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).