Kampf gegen Doping: auch Besitz kleinster Mengen muss unter Strafe gestellt werden

Kampf gegen Doping: auch Besitz kleinster Mengen muss unter Strafe gestellt werden

ID: 772503

Kampf gegen Doping: auch Besitz kleinster Mengen muss unter Strafe gestellt werden



(pressrelations) -
Zum Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Gesetz zur verbesserten Bekämpfung des Dopings im Sport, der heute im Sportausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wird, erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht und der sportpolitische Sprecher Martin Gerster:

Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. So werden nur kleinere Änderungen des Gesetzes vorgeschlagen, eine tiefgreifende Analyse des Gesetzes und der daraus begründeten Praxis der Strafverfolgung bleibt der Bericht leider schuldig.

Den zentralen Punkt der Evaluierung, nämlich die Begründung eines generellen Besitzverbots von Dopingmitteln ohne Anknüpfung an eine nicht-geringe Menge, streift der Bericht nur auf einer Seite. Dabei wäre gerade diese Frage von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Dopingbekämpfung in Deutschland.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft München hat aufgezeigt, dass es in der Praxis große Probleme bereitet, Ermittlungen aufzunehmen, wenn man grundsätzlich den Besitz kleinerer Mengen von Dopingmitteln straffrei stellt. Auch wird es der Gefährlichkeit und Gesundheitsgefahr, die von Dopingmitteln ausgehen, nicht gerecht, wenn man Sportlerinnen und Sportler erst ab einer sogenannten "nicht-geringen Menge" bestrafen will. Doping ist ein Grundübel des Sports. Dies darf nicht relativiert werden, indem erst größere Mengen Dopingsubstanzen bei Sportlerinnen und Sportlern mit Strafe belegt werden.

Zudem ist es nach Auffassung der SPD ein fatales Signal an die Sportwelt, wenn die Sportlerinnen und Sportler besser gestellt werden als Trainerinnen und Trainer, Betreuer und Umfeld. Denn bei diesen Personenkreisen ist jeglicher Besitz von Dopingmitteln strafbar. Leider sind Union und FDP noch nicht so weit zur Einsicht gelangt, wie die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU). Für sie ist schon längst klar, dass auch auch die beste Schwerpunktstaatsanwaltschaft nur die Instrumente nutzen kann, die sie hat: "Wir brauchen eine Regelung, bei der die Staatsanwaltschaft nicht erst dann ermitteln darf, wenn sie den Verdacht hat, dass jemand viel Dopingmittel besitzt - sondern sie muss schon ab dem Besitz des ersten Milligramms ermitteln können."



Dem kann die SPD-Bundestagsfraktion nur zustimmen. Es wäre begrüßenswert und wichtig für die Dopingbekämpfung in Deutschland, wenn Merk die Sportpolitikerinnen und Sportpolitiker der Union davon in der heutigen Sportausschusssitzung überzeugen könnte. Für den Tagesordnungspunkt hat die SPD die Öffentlichkeit der Sitzung beantragt.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, der eine generelle Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln begründet. Die Erfahrung in anderen Ländern hat gezeigt, dass nur durch das Zusammenspiel von Staat und Sport Doping wirksam bekämpft werden kann.


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Datum: 28.11.2012 - 15:00 Uhr
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