Abwrackprämie muss für Hartz-IV-Bezieher anrechnungsfrei sein
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Abwrackprämie muss für Hartz-IV-Bezieher anrechnungsfrei sein
Wieder einmal blockiert die Unionsfraktion eine wichtige und gerechte arbeitsmarktpolitische Massnahme.
Die SPD-Bundestagsfraktion haelt daran fest, dass die Abwrackpraemie auch Beziehern von Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei zugutekommen muss. Wir wollen eine entsprechende Klarstellung im Gesetz.
Die Abwrackpraemie bezweckt und foerdert mit grossem Erfolg den Absatz von PKWs. Sie kommt zielgerichtet allen zugute, die ein neues Auto anschaffen und ein altes verschrotten. Ein Grund, ausgerechnet Bezieher von Arbeitslosengeld II davon auszuschliessen, ist nicht zu erkennen.
Wir erwarten von diesen Menschen, dass sie durch Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Gerade in laendlichen Raeumen, wo es keinen ausreichenden oeffentlichen Nahverkehr gibt, brauchen Arbeitnehmer ein Auto. Besonders fuer Familien kann ein eigenes Fahrzeug unverzichtbar sein.
Es moegen nicht viele sein, fuer die die Anschaffung eines Neuwagens moeglich ist. Aber es ist schlicht eine Frage der Gerechtigkeit, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II das bekommen, was auch leitende Angestellte in Anspruch nehmen.
Um sicherzustellen, dass niemand, auch Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht von der Abwrackpraemie ausgeschlossen sind, benoetigen wir eine Gesetzesaenderung. Dies hat das Bundesarbeitsministerium eindeutig festgestellt.
Ich fordere den Koalitionspartner auf, diese Gesetzesaenderung nicht zu blockieren. Dort, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist, muessen wir auch handlungsfaehig bleiben.
2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
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Datum: 12.03.2009 - 15:30 Uhr
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