Bürokratie abbauen: Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurücknehmen!
Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte mit dem Rentenentlastungsgesetz vom 3. August 2005 beschlossen, ab Januar 2006 die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorzuverlegen. Anstatt bis zum 15. des Folgemonats mussten die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bereits zum drittletzten Bankarbeitstag für den Folgemonat zahlen. Damit sollte insbesondere die Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert werden.
Die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet eine doppelten Belastung der Unternehmen. Erstens wird den Firmen unberechtigterweise Liquidität entzogen und zweitens werden die Arbeitgeber mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet. Insbesondere mittelständische Betriebe leiden unter dem erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand.
Einerseits müssen die Arbeitgeber die Beiträge zu einem Zeitpunkt zahlen, zu dem die tatsächliche Lohnhöhe, insbesondere bei Abrechnungen nach erbrachten Arbeitsstunden, noch nicht bekannt ist. Im Folgemonat müssen die Erklärungen der Arbeitgeber dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden. Zum anderen wird den Unternehmen durch die vorgezogene Fälligkeit Liquidität entzogen. Dies schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen und behindert somit die Schaffung von Arbeitsplätzen.
"Bei der Einführung der Vorfälligkeitspflicht hat sich die christlich-demokratische Union zu Recht gegen die mittelstandsfeindliche Regelung ausgesprochen und angekündigt, das Gesetz zurückzunehmen, sobald die Union in der Regierungsverantwortung ist. Die Union muss nun Wort halten und das Versprechen der Rücknahme einlösen." so Küchenmeister, "Der Grund für die Einführung der Vorfälligkeit, der finanzielle Engpass in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist zwischenzeitlich weggefallen". Die Sozialkassen weisen aktuell eine Liquidität im zweistelligen Milliardenbetrag aus.
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Datum: 29.11.2012 - 08:50 Uhr
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