Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert menschenrechtsbasierte Forschung zur Le

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert menschenrechtsbasierte Forschung zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen

ID: 772920
(ots) - Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung aufgefordert,
die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen verstärkt zu
erforschen. "Eine gute Behindertenpolitik braucht spezifisches Wissen
darüber, ob und wie behinderte Menschen in unterschiedlichen
Lebenslagen ihre Menschenrechte wahrnehmen können", erklärte Valentin
Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung des
Policy Paper "Menschenrechtsbasierte Datenerhebung - Schlüssel für
gute Behindertenpolitik".

Die vorliegenden Datensammlungen über die Lebenslagen behinderter
Menschen in Deutschland seien bisher nicht menschenrechtsbasiert. Es
sei aber notwendig zu wissen, wie staatliche Maßnahmen,
beispielsweise Gesetze, Programme und Entscheidungen, die
Lebenssituation behinderter Menschen beeinflussen und ob sie die
unterschiedlichen Lebenslagen angemessen und differenzierend
berücksichtigen, so Aichele. "Artikel 31 der
UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu,
geeignete Informationen einschließlich Daten und Statistiken über die
Lebenslagen behinderter Menschen zu sammeln und auf dieser Basis
politische Maßnahmen zu entwickeln".

"Bisherige Datenerhebungen orientieren sich meist an den Defiziten
behinderter Menschen und nicht an ihren menschenrechtlichen
Ansprüchen und den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen", sagte
Marianne Hirschberg, die Autorin des Papiers. Die bisher genutzten
statistischen Instrumente seien entweder auf einen speziellen
Lebensbereich wie die Gesundheit behinderter Menschen oder allgemein
auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet und damit nicht
aussagekräftig für die Kategorie Behinderung beziehungsweise für die
Lebenssituation behinderter Menschen. "Beispielsweise enthält der


Mikrozensus nur eine Aussage über das Vorliegen oder Fehlen einer
Behinderung, jedoch keine weiteren spezifizierten Aussagen, die über
die Geschlechtszugehörigkeit oder Alter hinausgehen", so Hirschberg.

Die Bundesregierung solle neben einem "Disability Survey", wie er
in Großbritannien durchgeführt werde, qualitative Spezialstudien in
Auftrag geben zu den Lebenslagen von Gruppen, deren Rechtsausübung
besonders gefährdet sei. Hierzu gehörten beispielsweise Menschen mit
mehrfachen Behinderungen oder Menschen, die beispielsweise in
geschlossenen Einrichtungen wohnen oder arbeiten oder auch in
Gefängnissen sind. Die Bundesregierung solle zudem die Prüfung und
Fortentwicklung von menschenrechtsbasierten Indikatoren fördern und
vom Staat unabhängige Strukturen für den erforderlichen Arbeits- und
Überprüfungsprozess schaffen, so die Menschenrechtsexpertin.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu
fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in
Deutschland zu überwachen.

Marianne Hirschberg: Menschenrechtsbasierte Datenerhebung -
Schlüssel für gute Behindertenpolitik. Anforderungen aus Artikel 31
der UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsches Institut für
Menschenrechte. Berlin 2012. (Policy Paper Nr. 19)
http://ots.de/6hA7R



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 -14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 29.11.2012 - 09:00 Uhr
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