Zurück in die Zukunft der SED?
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Zurück in die Zukunft der SED?
"Auch über zwanzig Jahre nach der Wende haben Teile der Partei DIE LINKE größte Mühe, einfachste Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu beachten", erklärt Wolfgang Ne?kovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a. D. zu dem Beschluss der Landesschiedskommission der Partei DIE LINKE Mecklenburg-Vorpommern, den Kreisverband Stralsund gegen einen Beschluss des zuständigen Landesparteitages seine Existenz als Kreisverband abzusprechen.
Neskovic weiter: "Der Kreisverband Stralsund ist Teilen der Führung der Mecklenburger Linken seit Langem ein Dorn im Auge. Er gilt seit jeher als Verband, in dem undogmatische und zugleich entschiedene linke Politik gemacht wird. Der Verband sparte auch nie an konstruktiver Kritik gegenüber der Landespartei und ihren Spitzenkadern. Die ergriffen die erste Gelegenheit zur Zerschlagung des Kreisverbandes - als die Kreisgebietsreform den Zuschnitt der Landeskreise änderte. Die Stralsund-Linken beharrten auf ihrer eigenständigen Existenz. Zu Recht. Denn der Zuschnitt der Gebietsstruktur ist rechtlich unabhängig von den Gliederungen einer Partei. Nach dem Parteienrecht kann ein Kreisverband grundsätzlich nicht gegen den Willen seiner Mitglieder aufgelöst werden.
Die Parteiführung rief - rechtswidrig - den Parteitag an, um diesen zu einem Auflösungsbeschluss zu bewegen. Das dagegen angerufene ordentliche Gericht (Landgericht Schwerin) untersagte dieses Ansinnen mit einer einstweiligen Verfügung. Der Antrag des Landesvorstandes wurde gegen die richterliche Anordnung dennoch vor dem Parteitag gestellt, scheiterte jedoch an der notwendigen Mehrheit.
Die Parteispitze entschloss sich nunmehr, den Parteitagsbeschluss und die tatsächliche Rechtlage zu ignorieren. Sie bat die Landesschiedskommission um die "Zerschlagung" des Kreisverbandes. Die Landesschiedskommission zeigte sich für dieses Ansinnen "empfänglich". Unter Missachtung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze hat sie die von der Parteispitze "erbetene" Entscheidung getroffen. Die Kommission tagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, verweigerte begründungslos eine nach den Umständen gebotene Fristverlängerung und weigerte sich - trotz Aufforderung - die Rechtsvertretung des betroffenen Verbandes in mündlicher Verhandlung anzuhören.
Das ganze Vorgehen der Landesschiedskommission erweckt den Eindruck einer Voreingenommenheit. Die Kommission scheint nicht begriffen zu haben, dass sie nicht "der verlängerte Arm" der Parteiführung ist. Vielmehr muss ein Parteischiedsgericht in Unabhängigkeit und für die Parteiöffentlichkeit nachvollziehbar dafür Sorge tragen, dass die parteiinternen Regeln ohne Ansehen der Person von allen Parteimitgliedern eingehalten und respektiert werden."
Martin F. Delius
Mitarbeiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 0176-23262549
Fax: 030-227 76468
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Datum: 29.11.2012 - 10:45 Uhr
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